Tipp zur Altersrente: Versorgungsausgleich nachträglich beenden!
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Mit Inkrafttreten der Reform zum Versorgungsausgleich am 1.9.2009 haben Rentenbezieher unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ihre scheidungsbedingt gekürzte Rente beim Tod ihres früheren Ehepartners zukünftig wieder ungekürzt zu erhalten.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Ex-Partner die durch den Versorgungsausgleich aufgestockte Rente noch nicht länger als 3 Jahre bezogen hat. Die Abänderung der Rentenhöhe muss in diesem Fall bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden.
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