Tolles Urteil EuGH: Parship & Elitepartner dürfen keinen teuren Wertersatz nach Widerruf verlangen

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Über die Dating-Plattformen Parship und Elitepartner der Firma PE Digital GmbH berichten wir schon seit vielen Jahren in unseren Rechtstipps und haben gegen diese für unsere Mandanten schon Klagen in einer hohen zweistelligen Anzahl eingereicht und waren hierbei auch recht erfolgreich, wie Sie auch unseren Bewertugnen entnehmen können.

EuGH: Nach Widerruf kein teurer Wertersatz

Bisher haben Parship und Elitepartner nach einem Widerruf Rechnungen in Höhe von meist zwischen 300 € und 400 € an ihre Kunden verschickt, auch wenn man den Widerruf nur nach ein paar Tagen erklärt hat. Damit sollte nun in dieser Form Schluss sein: Der Europäische Gerichtshof ist ebenfalls wie wir der Meinung, dass diese Rechnung viel zu hoch ist (Urteil vom 08.10.2020, C-641/19).

Wir empfehlen die Rechnung/ Mahnung mit einem Hinweis auf das Urteil des EuGH zurückzuweisen. Drehen Sie den Spieß um und setzen Sie Parship und Elitepartner eine Frist von 10 Tagen, innerhalb diese Ihnen bestätigen sollen, dass die Rechnung falsch ist und SIe den Betrag nicht mehr bezahlen müssen.

Wie schaut es mit fristlosen Kündigungen nach Ablauf der Widerrufsfrist aus?

Diese Frage musste der EuGH leider nicht beantworten. Aber das ist nicht weiter tragisch: Partnervermittlungen im Internet sind nämlich laut herrschender Rechtsprechung ein Vertrag „höherer Art“ im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB. Solche Dienstverträge können fristlos ohne Grund gekündigt werden können. Das bedeutet, dass man nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit bezahlen muss. Schön wäre es aber natürlich, wenn diese Frage einheitlich für alle Gerichte bindend entschieden werden würde. Hier müssen wir uns aber alle noch gedulden.

Kostenlose und unverbindliche Erstberatung vom Anwalt

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland – auf Wunsch ganz ohne Briefverkehr. Schreiben Sie uns unverbindlich und schicken Sie uns in Ihrer Anfrage am besten die Rechnung und die letzte Mahnung mit. Wir melden uns dann bei Ihnen und geben Ihnen weitere Tipps.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt

Foto(s): Amtsgericht Hamburg

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