Trekking Star e.K. mahnt durch die Neumann Rechtsanwälte die Verwendung einer Produktfotografie ab

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Es erreichte uns kürzlich eine Abmahnung der Trekking Star e.K., Herr Marco Frumento aus Gelsenkirchen. Als Verkäufer im Fernabsatzmarkt habe er hochwertige Produktfotografien von seinen angebotenen Produkten anfertigen lassen und sich die Nutzungsrechte an diesen Lichtbildern i.S.d. § 72 UrhG rechtsgeschäftlich übertragen lassen. Er wirft dem Abgemahnten vor, auf einer Internetplattform in einem gewerblichen Angebot die konkreten Fotos mit einer Werbefunktion verwendet zu haben. In diesem Warenangebot habe er zudem unvollständige Informationen zum Widerrufsrecht bereitgestellt, sodass er eine unlautere geschäftliche Handlung begangen habe. Daraus ergebe sich somit neben einem Verstoß gegen das UrhG auch ein Verstoß gegen das UWG.

Inhalt der Abmahnung

Die Darstellung seiner Artikel habe die Trekking Star e.K. durch die professionellen Produktbilder aufwerten wollen. Wenn der Abgemahnte diese ebenfalls verwendet, würde er diesen Vorteil kostenlos ausnutzen, ohne dass sie als Lizenzinhaberin dem zugestimmt habe. Ferner habe der Abgemahnte unlauter i.S.d. UWG gehandelt, da u. a. auf der Webseite die Informationen zum Widerrufsrecht fehlerhaft seien und kein Link zur OS-Plattform bereitgestellt wurde.

Was fordert die Trekking Star e.K.?

Die Neumann Rechtsanwälte aus Düsseldorf haben die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Trekking Star e.K. übernommen. Der zuständige Rechtsanwalt Jan-Tilman Uhe, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Er würde sich bei einer Unterzeichnung dazu verpflichten, die Verwendung der streitgegenständlichen Lichtbilder für seine Produkte zu unterlassen. Ebenfalls müsse er die verbraucherschützenden Regelungen im Widerrufsrecht einhalten, sodass er den Wettbewerbsverstoß zukünftig unterlassen müsse. Die Dauer und die Art der Nutzung der Bilder müsse er dem Abmahnenden als Erfüllung des Auskunftsanspruchs mitteilen. Letztlich habe er den Schadensersatz zu entrichten, der durch eine Lizenzanalogie ermittelt wird. Der Gegenstandswert belaufe sich insgesamt auf 40.000 €, sodass dies die Berechnungsgrundlage für die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten sei.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Es ist unserer Meinung nach von großer Wichtigkeit, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung zeitnah rechtlichen Rat aufsuchen. Denn um eine Reaktion innerhalb der meist knapp bemessenen Fristen gewährleisten zu können, sollten Sie dem Fachanwalt Gelegenheit geben, sich mit der Sache zu befassen, sodass er ggf. mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen kann. Denn aufgrund seiner spezialisierten Kenntnis sollten Sie die Entscheidung, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist oder die Frist verlängert werden kann, dem Fachanwalt überlassen. 

Das Urheberrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, bei dem jeder Fall eine neue juristische Herausforderung darstellt. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und seit 2007 in der rechtlichen Einschätzung über die Abwehr von Abmahnungen tätig. Für unsere kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder eine Nachricht in unserem Direkthilfe-Formular senden, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Die nächsten erforderlichen Schritte gehen wir gerne mit Ihnen zusammen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.



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