Trennung und Scheidung vorbereiten, ohne zu telefonieren

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Bis zur Trennung oder sogar bis zum Scheidungstermin kein Telefonat führen zu müssen, weder mit dem Anwalt oder sonst einem Verfahrensbeteiligten – dieser Wunsch erscheint merkwürdig? Er ist (leider) bittere Realität bei vielen Menschen, die eine Scheidung bzw. vorgelagert die Trennung möchten, sich aber nicht dazu entschließen können, weil kaum ein Anwalt sich darauf einlässt, wegen eines gewalttätigen und cholerischen Partners auf wenigstens 1 Telefonat zu verzichten. Unter welchen Umständen dies trotzdem bei uns möglich ist, einfach alles Notwendige per Schriftsatz, E-Mail-Verkehr oder sonstiger nonverbaler Kommunikation zu regeln, erfahren Sie hier.

Mandantenkommunikation ohne Telefonate fast schon normal

Als eine der ersten, die sich in Deutschland mit der Online-Scheidung beschäftigt haben, wissen wir um die Hintergründe, deretwegen ein Scheidungsmandat oft ganz ohne das klassische Festnetz- oder auch Handytelefonat auskommt. Es wäre regelrecht absurd, im Bereich der Online-Scheidung auf ein Telefonat bestehen zu wollen, wenn die Gründe, aus der man eine Scheidung mit online abgehaltenem Gerichtstermin beantragt, genau darin liegen, dass oft nicht einmal ein Telefonat mal eben so ohne Weiteres möglich ist.

Online-Scheidungen, also komplett ohne Kanzleibesuch, Telefonat oder gar Präsenztermin, werden meist aus diesen Gründen bevorzugt:

Fälle häuslicher Gewalt und eine regelrechte Panik eines Partners vor emotionalen Ausbrüchen des anderen gehören normalerweise nicht zu den Beweggründen eines Gerichts, auch die Verhandlung per Videokonferenz zu erlauben. Bei strittigen Scheidungen laden Gerichte die Beteiligten üblicherweise vor, wenn auch eine Anhörung getrennt stattfinden kann.

Wenn jedoch die Steuerung einer Scheidung durch einen Anwalt durch komplette Onlinekommunikation bereits gelingt, ohne dass der Grund dafür die Angst vorm Angerufenwerden ist, müsste doch auch in solchen Fällen eine Scheidungsvorbereitung ohne zu telefonieren möglich sein, oder?

Warum möchten manche Mandant(inn)en nicht angerufen werden?

In über 80 % der Fälle ist es genau andersherum – unsere Mandanten wollen über den Hergang des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten werden und freuen sich, wenn wir sie telefonisch kontaktieren. Die Abstimmung in der schwierigen Welt des Rechts läuft einfacher dadurch, und Missverständnisse können sofort beseitigt werden.

Es gibt jedoch auch wie gesagt den Wunsch bei einigen Mandant(inn)en vorab, nicht angerufen zu werden. Dies vermerken wir dann auch so. Die Vorbereitung auf die Trennung verläuft in diesen Familien dann heimlich ab, genau so wie das Stellen des Scheidungsantrags. Irgendwann muss man zwar, zum Beispiel durch einen Auszug aus der ehelichen Wohnung, Farbe bekennen. Doch es nutzt dem eigenen Befinden enorm, wenn man

Warum sind Telefonate manchmal notwendig?

In unserem Scheidungsantrag und  in unseren Terminformularen muss eigentlich eine Telefonnummer angegeben werden. Sie können im Mitteilungsfeld jedoch angeben, dass Sie nicht angerufen werden wollen. Wir kommen diesem Wunsch dann auch nach.

Das Telefonat kurz nach Absenden des Scheidungsantrags dient eigentlich dazu, ein Indiz für die Richtigkeit Ihrer Identität und die Ernsthaftigkeit Ihres Bestrebens zu erhalten. Einige Scheidungsanträge werden schließlich

  • aus einer einmaligen Laune gestellt, oder noch schlimmer,
  • von unbefugten Dritten im Namen einer Person, die davon überhaupt nichts weiß.

Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht die Person den Antrag gestellt hat, für die sie sich ausgibt, kündigen wir ein Telefonat an. Dies geschieht zum Schutze der antragstellenden Person.

Eine Kommunikation zum Beispiel nur per E-Mail ist wie gesagt dennoch möglich, erfordert von Ihnen als AntragstellerIn jedoch ein höheres Maß an Geduld, Kooperationsbereitschaft, Zuverlässigkeit und gegenseitigem Vertrauen. Da die Tastatur des PCs nicht so viele Anschläge schafft wie die Zunge Silben im Mund formen kann, dauern die Antworten in schriftlicher Form bei Nachfragen und komplizierten Sachverhalten auch oft, weswegen Sie dahingehend etwas mehr Geduld mitbringen müssten. Sie kommen aber definitiv mit uns an Ihr Ziel.

Wie machen wir es Ihnen leicht, wenn Sie nicht angerufen werden können, aber müssen?

Sollte im Vorfeld Ihrer Trennung und Vorbereitung auf Ihre Scheidung ein komplizierter Sachverhalt auftreten, der schriftlich zu bereden viel zu lange dauern würde oder es zu viele Eventualitäten gibt, kommen wir um einen Anruf ebenfalls wohl nicht drumherum. Unsere erfahrenen Juristen sind jedoch empathisch und für genau diese Situationen geschult, sodass wir Ihnen wie folgt helfen können:

  1. Telefonanrufe sind keine Einbahnstraße. Es gibt immer die Möglichkeit, dass Sie UNS anrufen zu einem Zeitpunkt, der Ihnen gut passt, und ggf. sogar etwas Spielraum nach hinten lässt für Rückrufe, wenn ein Anruf in seltenen Fällen doch nicht angenommen werden konnte von uns.
  2. Weiterhin können Sie auch feste Telefonzeiten mit uns vereinbaren, zu denen Sie sicher sind, alleine zu sein. Wenn Sie denken, dass dann doch etwas dazwischenkommen könnte, haben Sie keine Angst: Ihre Situation ist bei uns bekannt, und wenn Sie den Anruf schnell beenden, wissen wir Bescheid.
  3. Wir melden uns in solchen Fällen auch nicht mit einem Hinweis auf Ihre Scheidung, sondern neutral mit „iurFRIEND“, und ohne den Zusatz „Kanzlei“, und fragen auch zunächst, mit wem wir sprechen.
  4. Wir hinterlassen anderen Personen als Ihnen keine Nachrichten und sprechen auch nicht auf den Anrufbeantworter zu Hause.
  5. PS: Wohnen Sie in Düsseldorf oder können anderweitig zu uns kommen, können Sie hier Ihre Dokumente wie Ehevertrag oder Familienstammbuch von uns scannen lassen, damit dieser umständliche Vorgang zuhause nicht auffällt.

Gemeinsam schaffen wir es, dass Sie so wenig Stress wie möglich bis zum Auszug aus der ehelichen Wohnung fühlen, und Sie so gut vorbereitet wie möglich ins Trennungsjahr gehen.

Checkliste, was bis zur Trennung alles vorbereitet werden sollte

Damit Sie dank unserer Hilfe im „Stillen Ozean“ Vorkehrungen treffen können, sollten Sie noch wissen, womit Sie die Zeit am besten verbringen. Eine kleine Checkliste mit Punkten, die vor der Trennung relevant sind meist:

  • Kopien von wichtigen Dokumenten anfertigen (Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Eheurkunde, Kontostände aller Konten vom Tag Ihrer Hochzeit)
  • Versicherungspolicen mit jeweiliger Nummer notieren,
  • Begünstigten Ihrer Lebensversicherung überdenken,
  • Falls Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, Dokumente betreffend dieser Checkliste prüfen,
  • Kontakte zu Ihrer Bank heraussuchen, falls Ihr Partner eine Vollmacht über Ihr Konto besitzt,
  • Zeugen organisieren um ggf. den Zeitpunkt der Trennung nachweisen zu können.

Eine Scheidung vorzubereiten, lässt sich heutzutage in vielen Fällen ohne Telefongespräche machen. Ihre Fragen können Sie zwischendurch auch gern schriftlich stellen, wenn Sie in einer delikaten Situation sind. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns über das untenstehende Kontaktformular eine Nachricht zu hinterlassen.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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