Überbrückungshilfe III verlängert - Überbrückungshilfe III Plus über Rechtsanwalt beantragen

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Vor dem Hintergrund, dass die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen in der Wirtschaft für eine Vielzahl von Unternehmen nach wie vor andauern, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen und Soloselbständige neu gestaltet. 

Der Förderzeitraum wurde bis zum 30.09.2021 verlängert. 

Damit soll der Anreiz geschaffen werden, dass Betriebe schnellstmöglich wieder öffnen.

Diese Anpassung der Corona-Wirtschaftshilfe wird als Überbrückungshilfe III Plus unter den bisherigen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III erfolgen.

Antragsberechtigt sind bei der Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen mit einem pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Gefördert werden die monatlichen betrieblichen Fixkosten - in Abhängigkeit der entsprechenden Umsatzrückgänge - bis zu 100%. Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. EUR.

Das neue Programm kann nur durch sog. prüfende Dritte (z.B. Rechtsanwalt) über das Antragsportal des Bundes beantragt werden. 

Neben der Verlängerung des Förderzeitraums wird auch das Tableau der erstattungsfähigen Fixkosten erweitert

Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus ist Folgendes:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als weiteren Zuschuss zu den Personalkosten.
  • Erstattungsfähig sind Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • Verlängert wird die Neustarthilfe für Soloselbständige. Zudem erhöht sich diese von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021. Somit kann für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 im Rahmen der Neustarthilfe ein Zuschuss von 12.000 Euro beantragt werden.

Es ist davon auszugehen, dass nach Anpassung der FAQs zur Überbrückungshilfe III die Antragstellung sehr bald möglich sein wird.

Lassen Sie sich bereits jetzt von den Experten für Corona-Wirtschaftshilfen der Kanzlei Grigat & Krüger beraten und nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. 

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Telefon:  +49 (2151) 729750

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Foto(s): Kanzlei Grigat & Krüger

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