Ukraine-Flüchtlinge - Kosten für Unterbringung - Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

  • 2 Minuten Lesezeit

Potenzial für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften – Verträge mit der öffentlichen Hand über die Bereitstellung von Immobilien und die Erbringung von Beherbergungsleistungen - Vergütungsmodelle 

Die Fluchtbewegung aus der Ukraine wird nach Einschätzung der EU andauern und zunehmen. 

In worst-case Szenarien wird mit 10 - 15 Millionen Menschen gerechnet, die nicht nur kurzfristig Schutz in der EU suchen werden.  

Die aus der Flüchtlingskrise 2015 - 2018 vorhandenen Kapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden angesicht der vorgenannten Zahlen nicht ausreichen.

Demnach wird die öffentliche Hand wieder verstärkt zur Unterbringung von Geflüchteten geeignete Objekte nachfragen, zumal in vielen Regionen der private  Wohnungsmarkt bereits jetzt angespannt ist.

Die Verteilung der geflüchteten Menschen nach dem Königssteiner Schlüssel auf alle Bundesländer wird in den nächsten Wochen weiter an Fahrt aufnehmen, da die Kapazitäten in den grossen Städten - allen voran in Berlin - bereits jetzt nahezu ausgeschöpft sind.

Diese Zeit gilt es zu nutzen, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen, um auf eine kurzfristige Anmietung betriebsbereiter Objekte oder die mittelfristige Anmietung noch zu realisierender Unterbringungsobjekte durch die öffentliche Hand hinzuwirken.

Da mittlerweile auch auf Seiten der öffentlichen Hand in der Rechtsmaterie erfahrene Mitarbeiter tätig sind, ist es für Sie als potentiellen Betreiber besonders wichtig, sich entweder selbst in den vielfältigen rechtlichen wie kalkulatorischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften auszukennen oder einen darauf spezialisierten Berater an Ihrer Seite zu haben, um überhaupt auf Augenhöhe mit der staatliche Stelle verhandeln zu können und so zu vermeiden, dass sich der Wissensvorsprung der Behörde in für Sie wirtschaftlich nachteiligen vertraglichen Regelungen niederschlägt. 

Dies gilt in ganz besonderem Maße im Hinblick auf die Vergütungspraxis, welche von Bundesland zu Bundesland und auch Landkreis zu Landkreis erheblich voneinander abweichen kann. Es gilt also zu indentifizieren, welche Entgelte eine Kommune überhaupt zu leisten in der Lage und auch politisch zu leisten gewillt ist.

Bei Vertragslaufzeiten von mehreren Jahren können sich besonders bei größeren Objekten solche Schwächen in den Vertrags- und Vergütungsregelungen auf Umsatzeinbußen von mehreren Hunderttausend Euro summieren und die Rentabilität des Gesamtobjektes in Frage stellen.

Eben weil sich die Vergütungspraxis für die Unterbringung von Geflüchteten je nach Bundesland und Landkreis stark unterscheiden, können wir hier keine allgemeinverbindlichen Hinweise geben. Uns sind jedoch aus der langjährigen Befassung mit dem Thema seit dem Jahr 2014/15 viele seitens der Kommunen aus verschiedenen Bundesländern praktizierte Vergütungsmodelle bekannt, welche wir gerne in die Projektierung Ihres Engagements einbringen.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtstips zum Thema der Unterbrimgung von Geflüchteten und der Errichtung und dem Betrieb von Unterkünften bzw. deren Vermietung.

Gerne können Sie mich telefonisch ansprechen.

Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten