Umgang mit dem Kind - einvernehmliche Regelung

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Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wie der Umgang mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern zu gestalten ist, so bedeutet das für alle großen Stress, vor allem für das Kind.

Eltern sollten immer das Kind, dessen Wünsche und Vorstellungen im Blick haben. Je älter ein Kind ist, umso mehr ist es in der Lage sich zu äußern und seine Bedürfnisse zu vermitteln. Diese können sich auch im Laufe der Zeit, je nach Lebenssituation und auch Alter des Kindes ändern. Es ist wichtig, dass die Eltern dem Kind zuhören und auf das Kind eingehen. 

Entscheidend ist vor allem aber auch, dass die Eltern untereinander in Kontakt bleiben und versuchen Lösungen zu finden, mit denen alle leben können. Wenn dies nicht gelingt, steht das zuständige Jugendamt als Ansprechpartner zur Verfügung. Oft scheuen sich Betroffene, eine Verbindung zum Jugendamt herzustellen. Das ist jedoch unberechtigt. Das Jugendamt kann in Gesprächen vermitteln, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und erklären. Außerdem können Beratungsstellen empfohlen werden. 

Es besteht die Möglichkeit eine Erziehungsberatung bzw. eine Elternberatung wahrzunehmen und so vielleicht ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. 

Sollte letztlich keine Lösung gefunden werden, so muss ein familiengerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Auch im Rahmen eines Umgangsverfahrens wird das zuständige Jugendamt eingeschaltet, für das Kind wird außerdem ein Verfahrensbeistand bestellt, der mit dem Kind Gespräche führt und das Ergebnis im gerichtlichen Verfahren mitteilt. 

In einem gemeinsamen Gerichtstermin versuchen die zuständigen Richter zu vermitteln und hier wiederum die Eltern mit Hilfe des Jugendamtes und dem Verfahrensbeistand, ins Gespräch zu bringen und eine konkrete Umgangsregelung zu finden. 

In Einzelfällen ist es dann doch noch erforderlich, das Kind persönlich zu befragen oder sogar ein Gutachten einzuholen.

Anwaltliche Unterstützung, Beratung und Begleitung, finden Sie bei Ihrer Fachanwältin für Familienrecht. 


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