Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: abgegebene Unterlassungserklärung kündigen ?

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Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) führt zu zahlreichen Rechtsänderungen für den eCommerce. Diese Rechtsänderungen treten ohne Übergangsfrist zum 13.06.2014 in Kraft. Sofern Sie als Online-Händler tätig sind, müssen Sie zwei Aspekte berücksichtigen:

Zunächst einmal sollten Sie sich frühzeitig auf die anstehenden Rechtsänderungen einstellen. Neben neuen Pflichten wird es umfangreiche Änderungen beim Widerrufsrecht für Verbraucher geben.

Des Weiteren sind die anstehenden Rechtsänderungen aber auch im Hinblick auf abgegebene Unterlassungserklärungen wichtig:

Fehler in der Widerrufsbelehrung waren nach meiner Einschätzung einer der häufigsten Gründe für den Ausspruch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Online-Handel. Oft wurde eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Auf Grund der Rechtsänderungen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es möglich, dass Sie gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, wenn Sie als Online-Händler ab dem 13.06.2014 nach der neuen Rechtslage über das Widerrufsrecht informieren. Sofern Sie also in der Vergangenheit wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Sie durch die Informationen entsprechend der neuen Rechtslage gegen die von Ihnen übernommenen Unterlassungsverpflichtungen verstoßen. Dies ist in verschiedenen Konstellationen denkbar. Informationen zu den relevanten Fällen finden Sie hier:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsbelehrung-2014-unterlassungserklaerung-abmahnung.htm

Sofern Sie mit Informationen entsprechend der neuen Rechtslage gegen die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen würden, haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Unterlassungserklärung insoweit zu kündigen.

Sie wünschen eine Beratung, ob Sie eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigen können?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 / 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Gern höre ich von Ihnen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung hinsichtlich der Rechtsänderungen durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zur Verfügung.

Gern höre ich von Ihnen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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