Unbedingt zu empfehlen: Professionelle Beratung bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Parallel zu den immer größer werdenden Problemen der Versicherungswirtschaft durch deren Kostensituation, Kapitalanlagemöglichkeiten und der Niedrigzinsphase erscheint die pauschaldotierte Unterstützungskasse immer häufiger in der Presse. Viele Dienstleister treten auf den Markt und bieten diesen Durchführungsweg für die BAV an.

Genauso wenig wie jeder Dienstleister - häufig gewerbliche Unternehmen - über die entsprechende Kompetenz oder auch die Berechtigung zur steuerlichen und rechtlichen Beratung in dieser Angelegenheit verfügt, ist auch die pauschaldotierte Unterstützungskasse selbst nicht für jedes Unternehmen geeignet.

Im Vorfeld der Entscheidung, welcher Durchführungsweg für die BAV gewählt wird, sollte stets eine anwaltliche Beratung erfolgen, in der insbesondere die wesentlichen Ziele, die das Unternehmen mit der BAV verfolgen möchte, besprochen und erläutert werden. Auf der Grundlage dieser Beratung kann das Unternehmen dann anhand seiner Zielprämissen entscheiden, welchen Durchführungsweg es für die BAV wählen möchte.

Wenn sich nach einer grundsätzlichen Prüfung, inwieweit die pauschaldotierte Unterstützungskasse überhaupt den Zielsetzungen des Unternehmens entspricht und geeignet ist, den geplanten Nutzen zu erreichen, eine positive Beurteilung ergibt, sollten im nächsten Schritt quantitative Berechnungen erfolgen.

Mit diesen Berechnungen sollten die unterschiedlichen Auswirkungen des geplanten Modells hinsichtlich der Liquiditätswirkung, der steuerlichen Effekte, der Wirkung auf Bilanzposten, der partiellen Steuerpflicht etc. untersucht werden, um diese Auswirkungen im Einzelnen beurteilen zu können.

Es lohnt sich hier, bei den Berechnungen Zins und Arbeitgeberzuschuss, Begünstigung von Betriebszugehörigkeit oder Arbeitnehmerbeitrag zu variieren, um anhand der jeweiligen Ergebnisse ein Gefühl für die verschiedenen Auswirkungen zu bekommen.

Dabei verlangen arbeitnehmerfinanzierte Modelle bei den Berechnungen immer eine gewisse Schätzung hinsichtlich der teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Umwandlungsbeträge. Die Erfahrung zeigt, dass in Bezug auf den Arbeitnehmerbeitrag - ausgehend von den Gehältern und unter Zugrundelegung der Erfahrungen hinsichtlich der Branche  und der beabsichtigten Verzinsung und Zuschüsse – auch im Wege der Schätzung relativ verlässliche Ergebnisse errechnet werden können.

Liegen dann die Ergebnisse dieser Berechnungen vor, ist es für das Unternehmen meist relativ klar zu erkennen, ob die Umsetzung der BAV über die pauschaldotierte Unterstützungskasse erfolgen soll oder nicht.

Grundlage für diese Entscheidung sollten insbesondere die Zielprämissen des Unternehmens sein, die mit fachkundiger Beratung ermittelt und bewertet wurden.


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