Unfall in Frankreich - das sollten Sie wissen

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Momentan ist Ferien- und damit auch Urlaubszeit. Viele verbringen ihren Sommerurlaub in Frankreich und sind dort mit dem eigenen Auto unterwegs. Doch was, wenn man dann in einen Autounfall gerät? Ein Verkehrsunfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich dieser noch dazu im Ausland, wird es auch noch rechtlich kompliziert. Wo mache ich meine Ansprüche geltend – in Frankreich oder in Deutschland? Welches Recht findet bei der Unfallregulierung Anwendung? Was es zu beachten gibt, wenn Sie in Frankreich in einen Unfall verwickelt sind, erfahren Sie hier:

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Direkt nach dem Unfall ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern und wenn nötig, Verletzten zu helfen. Dann gilt es, das Unfallgeschehen zu dokumentieren: Notieren Sie Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Anschrift des Unfallverursachers, sowie dessen Versicherungsnummer und Haftpflichtversicherung. Fotografieren Sie die Unfallstelle und Schäden an den Fahrzeugen. Halten Sie die Kontaktdaten von (möglichst neutralen) Zeugen fest.

Sind bei dem Unfall Personen verletzt worden, sollte unbedingt die Polizei verständigt werden (Tel.: 17, Tel. Rettungsdienst: 15). Anschließend sollte ein Arzt aufgesucht werden, um die entstandenen Verletzungen attestieren zu lassen. Außerdem sollte das in Frankreich üblicherweise verwendete Unfallprotokoll (Constat amiable) ausgefüllt werden.

Hinweis: Nach dem Unfall sollten Sie keine Dokumente in französischer Sprache unterschreiben, deren Inhalt für Sie nicht verständlich ist.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung der Unfallschäden können Sie sich an die Versicherung des Unfallverursachers in Frankreich wenden. Gestaltet sich die Abwicklung dabei jedoch schwierig, beispielsweise aufgrund der Sprachbarriere, können Sie Ihre Ansprüche auch beim Regulierungsbeauftragen der französischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?

Kommt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Einigung zustande, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen – und zwar in Deutschland. Zu beachten gilt dabei jedoch, dass zwar in Deutschland geklagt kann, dabei aber französisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht Anwendung findet. Das heißt, dass die Versicherung unter Umständen nicht all die Kosten erstattet, die sie nach deutschem Recht hätte ersetzen müssen.

Hinweis: Aufgrund der Anwendung französischen Rechts und der daraus resultierenden rechtlichen Schwierigkeiten, empfiehlt es sich hier anwaltlichen Rat einzuholen, um möglichst all die Ansprüche geltend machen und durchsetzen zu können, die Ihnen rechtlich zustehen.

Welche Schadenspositionen werden von der französischen Versicherung ersetzt?

  1. Reparaturkosten werden nach Vorlage der Reparaturrechnung ersetzt. Kostenvoranschläge sind allenfalls bei Bagatellschäden ausreichend. Sind Sachschäden in Höhe von mehr als 1.500 Euro entstanden, verlangt die Haftpflichtversicherung in der Regel zusätzlich ein Gutachten.
  2. Im Falle eines Totalschadens des Unfallfahrzeugs ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts. Dass ein Totalschaden vorliegt, muss anhand eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden.  
  3. Gutachterkosten werden häufig, aber nicht in jedem Fall, ersetzt.
  4. Ersatz für die Wertminderung wird in der Regel nur bei sehr schweren Beschädigungen eines neuwertigen Fahrzeugs geleistet.
  5. Mietwagenkosten werden für die Dauer der Reparatur ersetzt, wenn nachgewiesen wird, dass der Wagen zur Berufsausübung zwingend benötigt wird. Hier werden 25-35 % wegen ersparter Eigenkosten abgezogen.
  6. Der Nutzungsausfall des Unfallfahrzeugs wird mit 7- 10 Euro pro Reparaturtag ersetzt.
  7. Bei Personenschäden kommt die Versicherung für Heilungskosten auf, sofern diese nicht von der eigenen Krankenversicherung erstattet werden. Außerdem erhalten Geschädigte Ersatz für ihren Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Wurden Sie in Frankreich in einen Unfall verwickelt und sind nun unsicher, wie Sie am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihre Unfallschäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in Frankreich! 

Foto(s): stock.adobe.com/Andrey Popov

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