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Unterhaltsrecht in Polen

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Unterhalt fürs Kind in Polen? Dies sollte man beachten

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind und eine eventuelle Änderung oder Aufhebung der Unterhaltspflicht regeln die Vorschriften des polnischen Familiengesetzbuches – Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy (im Folgenden genannt: KRiO).

Gemäß dem Artikel 133 § 1 des KRiO sind die Eltern dazu verpflichtet, Unterhaltsleistungen gegenüber dem Kind zu leisten, das noch nicht selbstständig ist, außer wenn das Einkommen aus dem Vermögen des Kindes ausreichend ist, um die Unterhaltskosten und Ausbildungskosten zu decken. Gemäß dem Artikel 135 § 1 des KRiO hängt der Umfang der Unterhaltsleistungen von den gerechtfertigten Bedürfnissen der berechtigten Person und dem Lohn sowie den Finanzmöglichkeiten des Verpflichteten ab. Laut dem Artikel 138 des KRiO kann man im Fall der Änderung der Verhältnisse die Änderung einer Gerichtsentscheidung oder eines Vergleichs betreffend der Unterhaltspflicht fordern.

Die Katalogisierung der gerechtfertigten Bedürfnisse des Berechtigten für Unterhaltsleistungen ist unmöglich. Entscheidend sind hier die Umstände jedes einzelnen Falles. Im Fall des Unterhalts gibt es sehr viele Entscheidungen des Obersten Gerichts in Polen (Sąd Najwyższy) mit Sitz in Warschau. Laut dem Obersten Gericht in Polen muss die Höhe des Unterhalts für das Kind so bestimmt werden, dass diese den Bedürfnissen des Kindes entspricht.

Die finanziellen Möglichkeiten des Verpflichteten kann man nicht mit dem tatsächlichen Lohn oder Einkommen direkt verbinden. Die Bezeichnung der finanziellen Möglichkeiten beinhaltet auch die reelle Möglichkeit des Verdienstes des Verpflichteten. Dies bedeutet, dass im Fall wenn der Verpflichtete z.B. arbeitslos ist aber eine Ausbildung hat und einen Beruf gelernt hat, bewertet das Gericht seine Unterhaltspflicht aufgrund seines Berufes und der reellen Möglichkeit, eine Arbeit zu finden.

Die Unterhaltspflicht, vor allem der Eltern gegenüber den Kindern, dauert normalerweise eine längere Zeit. Bei der Betrachtung der Unterhaltsforderungen durch das Gericht nimmt das Gericht als Grundlage der Entscheidung die gerechtfertigten Bedürfnisse des Kindes in Verbindung mit den finanziellen Möglichkeiten der Elternteile an und spricht das Unterhaltsgeld in einer von sich bestimmten Höhe zu. Es gibt in Polen keine Minimal- und Maximalhöhe des Unterhalts fürs Kind. Es gilt hier auch nicht die Düsseldorfer Tabelle. In der Praxis wird der Unterhalt meistens von 500 PLN bis zur 1.500 PLN monatlich zugesprochen (also von ca. 125 bis 375 Euro monatlich).

Der Artikel 138 des KRiO sieht die Möglichkeit vor, die Unterhaltsentscheidung zu ändern wenn sich die Verhältnisse ändern. Unter der Änderung der Verhältnisse versteht man die Erhöhung oder Verminderung der finanziellen Möglichkeiten des Verpflichteten oder eine Veränderung der Bedürfnisse des Kindes, inklusive der Möglichkeit der Selbstversorgung und einer eigenständigen Unterhaltsmöglichkeit. Die Entscheidung über die Änderung der Unterhaltsentscheidung basierend auf Artikel 138 des KRiO benötigt einen Vergleich der derzeitigen Situation mit der Situation vom Tag der ersten Unterhaltsentscheidung an. Die Beweislast, dass sich sie Umstände geändert haben, liegt bei dem Kläger.

Man muss aber bedenken, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, deswegen sollte man am besten eine Beratung beim Rechtsanwalt wahrnehmen.

Adwokat Robert Majchrzak


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