Unterhaltsstreit durch Vergleich beilegen

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Geht es um Unterhalt, geht es ums Geld. Möchten Sie Ihr Ziel erreichen, sei es, dass Sie Unterhalt fordern oder dass Sie Unterhalt ablehnen, empfiehlt sich, sich untereinander zu verständigen. Wenn Sie Ihren Unterhaltsstreit durch einen Vergleich beilegen, sparen Sie Gebühren und Zeit und entledigen sich der damit oft einhergehenden nervlichen Belastungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Vergleich gelingt, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie beide Seiten davon profitieren.

So gelingt der Vergleich bei einem Rechtsstreit

Ein Vergleich bedeutet, dass die Parteien einer streitigen Auseinandersetzung aufeinander zugehen und sich irgendwo meist in der Mitte treffen. Ein Vergleich ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Ohne eine gewisse Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten geht es nicht:

  • Wer nur bedingungslos und unnachgiebig fordert, provoziert Streit.
  • Das gleiche Ergebnis erzielt derjenige, der eine Forderung pauschal und verständnislos ablehnt.
  • Nur wenn beide Parteien bereit sind, sich mit der Situation und Betrachtungsweise der jeweils anderen Partei auseinanderzusetzen, ist ein Vergleich möglich.

Einigung bei Unterhaltsschulden

Sind Unterhaltsschulden aufgelaufen, liegt es meist an der fehlenden Liquidität. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie zwar nicht zahlen, bleiben aber dennoch verpflichtet, vor allem im Hinblick auf den Kindesunterhalt alles zu tun, um Ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Krankheit und unverschuldete Arbeitslosigkeit können gute Gründe sein, warum Sie nicht zahlen können. Versuchen Sie, Ihr Lebensschicksal verständlich darzulegen. Sie erwecken größeres Verständnis, wenn Sie zugleich dartun, dass Sie alles unternehmen, um das nötige Geld für den Unterhalt zu verdienen, sobald sich Ihre Verhältnisse im positiven Sinne ändern.

Kompromissbereitschaft beim Einfordern von Unterhalt

Fordern Sie Unterhalt, bringt es wenig, wenn Sie Forderungen stellen, die der Unterhaltsschuldner trotz wohlwollender Anstrengung nicht bezahlen kann. Tragen Sie Ihre Forderung bedingungslos vor, erreichen Sie wahrscheinlich nur, dass der Unterhaltsschuldner eine kompromisslose Verweigerungshaltung einnimmt und kaum bereit ist, ernsthaft und konstruktiv in Verhandlungen einzusteigen. Besser ist, wenn Sie ein gewisses Entgegenkommen erkennen lassen und sich auf die Position des Unterhaltsschuldners zubewegen. Erreichen Sie im Wege eines Vergleichs, dass der Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner Liquidität wenigstens Teilbeträge des rechtlich begründeten Unterhaltsanspruchs zahlt, erreichen Sie wahrscheinlich mehr, als wenn Sie bedingungslos fordern und provozieren und der Unterhaltsschuldner überhaupt nichts zahlt.

Stundung und Teilzahlungen

Kann der Unterhaltsschuldner augenblicklich nichts zahlen oder nur Teilbeträge leisten, kann es Grundlage eines Vergleichs sein, wenn Sie sich bereit erklären,

  • Unterhaltsansprüche vollständig
  • oder teilweise zeitlich aufzuschieben
  • und zu stunden.

Möglicherweise kommt der Unterhaltsschuldner später zu Geld und kann dann zahlen. Auch mit der Vereinbarung, Teilzahlungen leisten zu dürfen, leisten Sie einen konstruktiven Beitrag, um den Unterhaltsschuldner in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Wenn Sie umgekehrt als Unterhaltsschuldner Stundungen Teilzahlungen vorschlagen, sollten Sie auch darlegen, warum Sie sich die Stundung oder Teilzahlungen wünschen und mit welcher Perspektive einer späteren Zahlung Sie ernsthaft rechnen.

Tipp: Erreichen Sie in Ihren Verhandlungen keine Einigung, werden Sie die Unterhaltspflicht auf einer rein rechtlichen Grundlage beurteilen müssen. Da hierbei eine ganze Reihe von Aspekten eine Rolle spielen kann, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten und in den Verhandlungen anwaltlich vertreten lassen. Dies gilt umso mehr, als auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

Unterhaltsstreit vor Gericht durch Vergleich beilegen

Klagen Sie Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich ein, geben die Richter im mündlichen Verhandlungstermin gerne Hinweise, wie sie die Sach- und Rechtslage aller Wahrscheinlichkeit nach beurteilen werden. Ihr Rechtsanwalt wird in der Lage sein, die richterlichen Hinweise zu interpretieren und Sie beraten, wie Sie den Hinweis des Gerichts verstehen sollten. Im Idealfall verständigen Sie sich auf dieser Grundlage auf einen gerichtlichen Vergleich.

Sonst riskieren Sie, dass das Gericht nach eigenem Ermessen den Rechtsstreit entscheidet und Sie im ungünstigsten Fall Ihre Klage verlieren oder im geforderten Umfang zur Unterhaltszahlung verurteilt werden. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass Sie sich nicht unbedingt auf einen Vergleich einlassen müssen, wenn Sie nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt das Gefühl haben, dass Sie im Recht sind und den Rechtsstreit aller Voraussicht nach gewinnen werden.

Geld sparen mit Vergleich

Einigen Sie sich außergerichtlich auf einen Vergleich, sparen Sie sich die Gebühren für ein gerichtliches Verfahren:

  • Sind Sie anwaltlich vertreten, brauchen Sie nur eine Kostenregelung zu treffen und zu klären, wer die Anwaltsgebühren trägt.
  • Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, können die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, was so viel bedeutet, dass jede Partei die Anwaltskosten selbst trägt.

Klagen Sie als Unterhaltsgläubiger Ihre Forderung gerichtlich ein oder lassen Sie es als Unterhaltsschuldner auf ein Gerichtsverfahren ankommen, orientieren sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren an dem Verfahrenswert. Das Gesetz bestimmt, dass das Zwölffache Ihrer Forderung den Verfahrenswert bestimmt.

Beispiel: Sie fordern 400 EUR Unterhalt. Damit beträgt der Verfahrenswert 4.800 EUR. Nach diesem Betrag bemessen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wenn Sie bedenken, dass Sie die Verfahrensgebühren bezahlen müssen, könnte es eine weitaus bessere Option sein, dieses Geld gleich für den Unterhalt zu verwenden. Soweit Sie vor Gericht einen Vergleich treffen, besteht noch der Vorteil, dass ein gerichtlicher Vergleich gebührenmäßig immer günstiger ist, als wenn das Gericht über Ihre Forderung per Urteil entscheiden muss.

Fazit

Unterhaltsrechtsstreitigkeiten beruhen oft auf Unabwägbarkeiten. Bevor Sie sich auf einen Unterhaltsrechtsstreit einlassen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Möglicherweise ergibt die Prüfung, dass Ihre Forderung als Unterhaltsgläubiger dem Grunde nach oder zumindest in der geforderten Höhe unbegründet ist. Umgekehrt wissen Sie als Unterhaltsschuldner, ob Sie die Forderung dem Grunde nach oder zumindest in der geforderten Höhe zurückweisen können. Sind diese Vorbedingungen einigermaßen geklärt, schaffen Sie wesentlich bessere Grundlagen, um einen Vergleich zu verhandeln.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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