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Unterlassungsvertrag – Vertragsstrafe Kfz-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

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Aktuell sind vermehrt Abmahnungen der Kfz-Innung aus Bayern, Mittel- und Unterfranken für fairen Wettbewerb e.V. Umlauf. In den Abmahnungen wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er nicht mehr rein privater Händler sei, sondern in gewerblichem Umfang verkaufe. Als Grundlage wird ein Ermittlungsergebnis über verschiedene Fahrzeuge präsentiert, die auf Internetplattformen, wie www.mobile.de angeboten worden sein sollen. Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, erfülle unser Mandant nicht.

Nach Erhalt der Abmahnung unterzeichnet der Adressat der Abmahnung die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet ihn im Falle der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

In Unwissenheit der tatsächlichen Tragweite und ohne vorherige rechtliche Beratung tappen sehr viele in die Vertragsstrafen-Falle!

Die Folge ist ein weiteres Forderungsschreiben der Kfz-Innung: Vertragsstrafe 5.000–10.000 €.

Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich einfach beantworten: Nein!

Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe berechtigt. Wenn kein Verstoß vorliegt, fällt auch keine Vertragsstrafe an. Der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss genau überprüft und untersucht werden. 

Um das beste Ergebnis zu erzielen, sollte der Fall durch einen fachkundigen Fachanwalt geprüft werden.

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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