Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!
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Inhaltsverzeichnis
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Wird Ihnen folglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie gegen eine solche vorgehen können.
Die wichtigsten Fakten
- Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Werke, wie z. B. Filme, Bilder, Texte, Musikstücke sowie Software.
- Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer muss stets deren Zustimmung eingeholt werden.
- Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dessen Werk, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Ihnen droht eine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe.
- Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Welche Grundsätze gelten beim Urheberrecht?
Die durch das Urheberrecht geschützten Werke sind in den §§ 2 bis 6 UrhG festgehalten. Das sind vorrangig Werke aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst und Kultur, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Filme, Bauwerke, Musikstücke und Software. Außerdem werden durch das Urheberrecht Tänze und Skizzen geschützt.
Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Nur derjenige, der das Werk persönlich erschaffen hat, erhält daran das Urheberrecht. Auch bei einem Werk im Auftrag oder für einen Arbeitgeber erhält nur der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere ein Werk gemeinsam erschaffen und lässt es sich nur gemeinsam verwerten, sind diese Miturheber.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung wie etwa ein Patent oder Design. Es ist nicht auf Dritte übertragbar, hat über den Tod des Urhebers bestand, ist aber ausnahmsweise vererblich. Erben des Urhebers können bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend machen.
Es existieren aber auch Werke, die das Urheberrecht nicht abdeckt. Darunter fallen beispielsweise
- wissenschaftliche Erkenntnisse,
- Theorien und Lehren, Ideen, die spontan aber nicht patentiert sind, sowie
- amtliche Werke, wie amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Bücher, Reden & Computerprogramme |
Filmwerke | Videos & Filme |
Musikwerke | Songtexte & Noten |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Pantomimische Werke | Tanz & Schauspiel |
Werke der bildenden Künste | Bilder & Zeichnungen |
Technische und wissenschaftliche Darstellungen | Pläne, Karten, Tabellen & plastische Darstellungen |
Urheberrechtsverletzung: Abmahnung erhalten?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, d. h. das Werk wurde beispielsweise unerlaubt genutzt oder vervielfältigt. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk entweder geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Haben Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen.
Üblicherweise liegt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie lebenslang bindet. Leisten Sie die Unterschrift und verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht – trotzdem weiter, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Nehmen Sie am besten die Beratung eines Anwalts für Urheberrecht in Anspruch.
- Treten Sie mit dem Abmahner nicht in Kontakt.
- Liegt eine Unterlassungserklärung bei, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
- Vermeiden Sie eine voreilige Überweisung von geforderten Kosten.
Wer die Unterlassungserklärung nicht oder nicht wie verlangt abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzen. Deshalb muss immer eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung
Wurden Sie hingegen durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt, steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadensersatz zu. Somit können Sie vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückfordern. Sie müssen aber nachweisen können, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Höhe des finanziellen Schadens kann jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern es handelt sich stets um eine individuelle Berechnung. Der Verletzte hat die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten, um seinen Schadensersatz zu erhalten:
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Herausgabe des Verletzergewinns
- Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr
Entgangener Gewinn wird erstattet
Ist der Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm der tatsächliche Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet werden. Folglich wird dem Rechtsverletzer der entsprechende Geldbetrag in Rechnung gestellt. Der Verletzte muss dazu offenlegen, was er tatsächlich verdient hätte.
Verletzergewinn wird herausgegeben
Die Einnahmen, die ein Rechtsverletzer durch die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, können ihm wieder abgesprochen werden. Man spricht dann vom Verletzergewinn. Diesen muss der Verletzer als Schadensersatz an den Verletzten zahlen, wobei er aber eigene Kosten abziehen darf, z. B. für die Herstellung von Raubkopien.
Lizenzgebühr wird gezahlt
Mittels der Lizenzgebühr wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Voraus eingeholt hätte. Grundlage für die Lizenzgebühr ist der Lizenzvertrag.
Welche dieser drei Möglichkeiten der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie am besten mithilfe eines Anwalts für Urheberrecht entscheiden.
Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing
Filesharing ist eine technische Möglichkeit, Dateien online im Internet zu tauschen. Das kann sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg geschehen. Legales Filesharing liegt vor, wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder wenn es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Werden jedoch Lieder, PC-Spiele, Musikalben oder Filme über Tauschbörsen im Internet ohne diese Voraussetzungen angeboten, ist das meistens illegal. Oftmals ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, auch gleichzeitig automatisch für andere Nutzer zum Downloaden freigegeben werden. Schnell wird aus einem Download ein illegaler Upload. Dieses Anbieten, d. h. der Upload, von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird in der Regel von darauf spezialisierten Kanzleien geahndet.
Illegales Filesharing wird in der Regel mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet. Liegt eine gewerblich motivierte Urheberrechtsverletzung vor, droht zudem oft ein Strafverfahren. Je nach Tatbestand sieht das Urheberrechtsgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.
In den meisten Fällen ist Filesharing illegal. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie schnell handeln! Mehr Informationen zum genauen Vorgehen erhalten Sie auf unserer Seite Abmahnung Filesharing.
Wie schützen Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung?
- Lizenzen prüfen: Wird Ihnen beispielsweise eine Grafik oder ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, sollten Sie die zugehörigen Lizenzen dazu prüfen. Denn die Rechte gehen nicht immer automatisch auf Sie über.
- Lizenz erwerben: Sie sollten immer die Lizenz des Rechteinhabers erwerben, wenn Sie z. B. Bilder für Werbematerial, Videos oder auch Tonaufnahmen benötigen.
- Namen nennen: Wichtig ist es, bei der Veröffentlichung eines jeden Bilds stets die Quellenangabe zu nennen.
- Inhalte kontrollieren: Falls Sie Links auf externe Inhalte publizieren möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, gewissenhaft prüfen. Wenn sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie bezüglich der Verlinkung haften müssen. Eine Überprüfung der Inhalte kann jedoch unzumutbar sein.
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Rechtstipps zu "Urheberrecht" | Seite 304
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09.08.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… , die nicht auf konkrete Dateinamen angewiesen sind. Urheberrechtlich geschützte Inhalte werden von Nutzern vor dem Upload meist verschlüsselt, so dass der Inhalt für den Serverbetreiber ohne den Schlüssel nicht mehr …“ Weiterlesen
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04.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… €. Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5100, 00 unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert …“ Weiterlesen
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03.08.2010 Rechtsanwalt Florian Sievers„… vor. Wann ein einfach gelagert vorliegt, ist heftig umstritten. Eine Anwendung des § 97a Abs.2 UrhG wurden bei der urheberrechtlichen Abmahnung eines ganzen Musikalbums oder eines Kinofilms …“ Weiterlesen
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03.08.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Wir vertreten bundesweit! Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.de finden Sie neben einer Gegnerliste …“ Weiterlesen
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02.08.2010 Rechtsanwalt Markus Rassi Warai„… - und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist Empfängern einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen urheberrechtlich geschützte Rechte an dem Werk Cell 211 die umfassende Prüfung der Abmahnung …“ Weiterlesen
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30.07.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… einer Fotografie, die das PartyLite-Produkt Duftwachsglas in Windlichtform Schwarz-Rot-Gold zeigt. Der Empfänger der Abmahnung habe mit der Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Werkes im Rahmen …“ Weiterlesen
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20.07.2010 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„Laut dem Oberlandesgericht Hamburg ist das gewerbliche Ausmaß im Rahmen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 101 Abs. 2 Urhebergesetz nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ …“ Weiterlesen
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19.07.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… vielleicht weitere Abmahnungen drohen. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.“ Weiterlesen
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15.07.2010 Rechtsanwalt Moritz SandkühlerNach einer jetzt besprochenen Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2009 besteht kein Beschwerderecht des Anschlussinhabers gegen die Entscheidung eines Gerichts, die dem Internetprovider gestattet, … Weiterlesen
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14.07.2010 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen sind aktuelle Werke der Künstlergruppe Culcha Candela insbesondere „Hamma …“ Weiterlesen
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13.07.2010 Dr. Wachs Rechtsanwälte„Sollte der Verdacht bestehen urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen oder Filme in Tauschbörsen angeboten zu haben, kann der Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung …“ Weiterlesen
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12.07.2010 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschütze Tonaufnahmen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In dem hier vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei Schalast und Partner das Lied Scooter - The Sound Above My …“ Weiterlesen
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08.07.2010 MWW Rechtsanwälte | Dr. Psczolla - Zimmermann PartG mbB„… Webseiten können nicht nur urheberrechtlichen Schutz genießen, sondern unterliegen auch dem Nachahmungs-Schutz des Wettbewerbsrechts, wenn die Seite selbst „wettbewerbliche Eigenart" aufweist, das heißt …“ Weiterlesen
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07.07.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… und somit vielleicht weitere Abmahnungen drohen. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.“ Weiterlesen
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07.07.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Auf einer Internetseite konnten Torrent-Dateien abgerufen werden. Dies sind Dateien, die urheberrechtlich geschützte Dateien wie Filme enthalten. Dadurch, dass diese abrufbar gemacht wurden …“ Weiterlesen
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05.07.2010 Dr. Wachs Rechtsanwälte„Immer wieder erhalten Inhaber eines Internetanschlusses Abmahnungen, wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filme in Filesharing Netzwerken. Dem Betroffenen …“ Weiterlesen
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02.07.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… weitere Dateien geladen wurden und somit vielleicht weitere Abmahnungen drohen. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.“ Weiterlesen
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01.07.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Auch eine Bauzeichnung eines Architekten kann urheberrechtlich geschützt sein. Der Schutz des Urheberrechts kann jedoch nur beansprucht werden, wenn und soweit die erforderliche Schöpfungshöhe …“ Weiterlesen
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28.06.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„In einem Internetforum wurden unerlaubt Comic-Bilder veröffentlicht. Der Forenbetreiber wurde abgemahnt, er habe das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Comic-Bildern …“ Weiterlesen
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25.06.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… . Die Versicherung verletzt durch dieses Vorgehen die Urheberrechte des Sachverständigen an seinen Fotos. Der Zweck des Gutachtervertrags erschöpft sich nämlich in der Erstellung eines Schadensgutachtens …“ Weiterlesen
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24.06.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… an. Das Urteil zeigt, dass es kein pauschales Verbot derartiger Aufnahmen gibt. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Online- und Urheberrecht.“ Weiterlesen
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24.06.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… den Anschlussinhaber und forderte von ihm wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte gemäß §§ 19a, 97 Urhebergesetz (UrhG) Schadensersatz und Unterlassung. Doch der Bundesgerichtshof bestätigte nur …“ Weiterlesen
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21.06.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… eines urheberrechtlich geschützten Films innerhalb einer P2P-Tauschbörse stellt eine Urheberrechtswidrigkeit dar. Der Rechteinhaber setzte dabei einen Streitwert von 30.000 € fest. Das Gericht sah bezüglich …“ Weiterlesen
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17.06.2010 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„Aktuell mahnen Kanzleien erneut wegen Titeln aus den Top 100 Single Charts ab. Angeblich sei zweifelsfrei festgestellt, dass vom Anschluss meiner Mandanten ein urheberrechtlich geschützter Song …“ Weiterlesen