Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Negele – und nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die auf Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei Negele aus Augsburg mahnt derzeit vermehrt für die VIVID ENTERTAINMENT, LLC ab. Vorgeworfen werden den Internetnutzern dabei Verstöße gegen das Urheberrecht durch ein illegales Upload von urheberrechtlich geschützten Filmwerken über sogenannte Tauschbörsen.

In den Abmahnungen selbst wird die Rechtsauffassung der Kanzlei Negele mit verschiedener Rechtsprechung belegt, so dass für den Empfänger dieser Schreiben eines deutlich werden soll - es besteht keine Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung.

Die Rechtsprechung aber, die gegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sprechen könnte, wie zum Beispiel die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) oder die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01.02.2010 (Az. 30 C 2353/09-75) zur Anwendung des § 97a Urhebergesetz wird entweder gar nicht oder nur auszugsweise dargestellt.

Der Rechtsprechungskatalog der Kanzlei Negele kann daher nur einen eingeschränkten Überblick über die aktuelle Rechtsprechungslage bieten. Nicht verkannt werden darf auch, dass es ein offensichtliches Ziel der Kanzlei ist, dass ohne weitere Komplikationen, also eine Einschaltung eines Rechtsanwalts, die bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird und der angebotene Pauschalbetrages für die entstandenen Anwaltskosten bzw. den erlittenen Schaden für die begangene Urheberrechtsverletzung gezahlt wird. Vermieden werden sollen kostspielige und zeitaufwändige Gerichtsverfahren.

Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass es trotz der jüngeren Entwicklungen in der Rechtsprechung noch immer im Einzelfall sinnvoll sein kann, eine modifizierte Unterlassungserklärung anzubieten. Bei der Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung sollte man sich aber in keinem Fall auf vermeintlich gute Ratschläge verlassen. Es passiert immer wieder, dass eine fehlerhaft modifizierte Unterlassungserklärung zurückgewiesen wird, wenn diese nicht die erforderlichen Mindestinhalte aufweist.

Mit der rechtzeitigen, d. h. fristgerechten Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung hingegen werden ein teures gerichtliches Unterlassungsverfahren und eine drohende einstweilige Verfügung vermieden. Offen sind dann - zu einem weit aus geringerem Streitwert - die Schadensersatzforderungen, die ggf. in einem gerichtlichen Verfahren auch eine Überprüfung finden können.

Gänzlich risikobehaftet ist in jedem Fall die verbreitete Empfehlung, die Abmahnung zu ignorieren und gesetzte Fristen einfach auszusitzen. Teure Gerichts- und Verfahrenskosten können dann auf den Betroffenen zukommen. Betroffene sollten Sie sich daher eingehend beraten lassen, um die in ihrem Fall richtige Strategie zu wählen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei entsprechenden Fragen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Jörg Schwede


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Schwede

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten