Urheberrechtliche Abmahnung der ksp Rechtsanwälte für die dpa Picture-Alliance GmbH

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Die ksp Rechtsanwälte versenden zur Zeit Abmahnungen im Auftrag der Deutsche Presse-Agentur Picture-Alliance GmbH (kurz: dpa Picture-Alliance GmbH).                                                          

Der Vorwurf lautet: Die Betroffenen hätten ein Lichtbild, an welchem die dpa Picture-Alliance GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts habe genutzt. Hierzu hätte die GmbH allerdings nicht zugestimmt. Die Nutzung erfolgte somit ohne Einwilligung der dpa Picture-Alliance GmbH. Dies stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Für die dpa Picture-Alliance GmbH fordern die ksp Rechtsanwälte die Zahlung eines Schadensersatzes. Dieser ergebe sich aus  § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz.         

Auch die Erstattung der sonstigen angefallenen und anfallenden Kosten wie Rechtsanwaltskosten und Zinsen werden im Rahmen der Abmahnung von den Betroffenen gefordert.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese niemals einfach ignorieren. Zur Zahlung des Geldbetrages wird in den Abmahnungen eine Frist gesetzt. Sie sollten allerdings auch keine Geldbeträge überweisen, ohne die Gründe für die Abmahnung zuvor eingehend überprüfen zu lassen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der ksp Rechtsanwälte oder eine sonstige andere Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht und suchen Sie sich umgehend anwaltliche Beratung. Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind als medienrechtliche Experten genau die richtigen Ansprechpartner und beraten Sie hierbei gerne.

Foto(s): Pixabay

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