Urheberrechtliche Abmahnung von Waldorf Frommer für die Great Bowery Deutschland GmbH

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Aktuell ist unsere Kanzlei wieder auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aus München aufmerksam geworden, die die Great Bowery Deutschland GmbH in einer urheberrechtlichen Sache vertreten. Der erhobene Vorwurf lautet auf unerlaubte Verwendung geschützten Bildmaterials. Wir haben hierüber bereits berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-great-bowery-deutschland-gmbh-und-waldorf-frommer-erhalten_154035.html

Welchen Vorwurf erheben Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantin?

Dem Adressaten der vorliegenden Abmahnung wird zur Last gelegt, ein Lichtbild der Great Bowery Deutschland GmbH im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG ohne eine Lizenzierung der Urheberin auf seiner Internetseite verwendet zu haben. Durch diese Benutzung seien eine Vervielfältigung nach § 16 UrhG und eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG als Verletzungshandlungen erfüllt.

Aus diesen behaupteten Rechtsverletzungen leitet die Mandantin von Waldorf Frommer insbesondere Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche aus §§ 97, 97a UrhG her.

Welche Forderungen im Einzelnen lässt die Great Bowery GmbH durch ihre Rechtsvertretung stellen?

Der von der Great Bowery GmbH mit der Sache betraute Rechtsvertreter stellt in dem Schreiben folgende Forderungen:

  • Fristgerechte Unterzeichnung einer dem Schreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzzahlungen, der Höhe nach berechnet auf Grundlage einer Lizenzanalogie
  • Erstattung der für die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei entstandenen Kosten als Aufwendungsersatz aus einem Gegenstandswert von 11.000,00 EUR

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrecht ist zu empfehlen?

Ein Schreiben dieser Art sollten angesichts der einschneidenden Forderungen nicht unterschätzt werden. Lässt man die in dem Dokument gesetzten Fristen ohne eine Reaktion verstreichen, führt dies im Regelfall zur Unternehmung weiterer Schritte durch die Gegenseite. Insbesondere eine Klageerhebung ist dann wahrscheinlich.

Deswegen ist es wichtig, es gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen und am besten gemeinsam mit einem im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt über gebotene Reaktionsmaßnahmen zu entscheiden.

Vor allem die vorformulierte Unterlassungserklärung, zu deren Unterzeichnung der Empfänger aufgefordert wird, kann und sollte unbedingt abgeändert werden, sofern Unterlassung versprochen werden soll. Auch die finanziellen Forderungen sind der Höhe nach auch dann regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen, wenn der Forderung einer Urheberrechtsverletzung dem Grunde nach zutrifft.

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