Urheberrechtsverletzungen bei Youtube

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Haftet Youtube für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer? Diese Frage muss der EuGH entscheiden. Seit dem 26. November 2019 verhandelt das Gericht zu diesem Thema.

Warum muss der EuGH über das Thema entscheiden?

Der BGH hat dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage über die Frage der Haftbarkeit von Youtube vorgelegt (Beschl. v. 21.02.2019 – I ZR 153/17). Dies hat der BGH getan, weil in dem Verfahren die Auslegung der EU-Richtlinie 2001/29/EG entscheidungserheblich ist, die bestimmte Aspekte des Urheberrechts auf EU-Ebene regelt. Relevant ist hier vor allem Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie. Dieser regelt, dass dem Urheber das ausschließliche Recht der Wiedergabe seiner Werke zusteht. Wenn das Werk durch das Hochladen eines Videos bei Facebook abgespielt wird, ist das dann eine Form der Wiedergabe, für die Youtube haftet?

Worum genau geht es in dem Verfahren?

Das Nemo Studio Frank Peterson hat die Rechte, die Aufnahmen und Darbietungen der Künstlerin Sarah Brightman zu vertreiben. Das Studio klagt, weil. Youtube und Google als Mutter von Youtube nicht das Video von einem Konzert der Sängerin gelöscht haben. Das LG und OLG Hamburg gaben beide Gerichte dem Studio größtenteils Recht und bejahten einen Anspruch auf Unterlassung und Auskunft aus §§ 97 Abs. 1 S. 1, 99, 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 UrhG.

Muss Youtube für Urheberrechtsverletzungen haften?

Nach Ansicht des LG und OLG Hamburg muss Youtube also haften. Der BGH sieht das eher kritisch und wartet auf die Entscheidung des EuGH. Er bezeichnet es als „zweifelhaft“, dass eine Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt, weil Youtube allein durch den Betrieb der Plattform keine zentrale Rolle bei der Wiedergabe spielt.

Fazit

Der BGH stellt sich dem LG und OLG Hamburg entgegen. Die letzte Entscheidung über die Auslegung trifft aber der EuGH, dessen Entscheidung also abzuwarten ist.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/urheberrechtsverletzungen-bei-youtube/


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