Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Kryptowährungen

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Sie locken mit hohen Renditen, jedoch warnen zunehmend Experten vor Kryptowährungen, aktuell auch die Verbraucherzentrale Hessen. Seit einigen Jahren ist virtuelle Währung als neuartiges Zahlungsmittel bzw. „Scheinwährung“ im Umlauf, das jedoch auch erhebliche Risiken birgt. In den vergangenen Wochen fuhr der Bitcoin eine regelrechte Achterbahn. Für Investitionen in Kryptowährungen werben Anbieter inzwischen in sozialen Medien oder kontaktieren Verbraucher unaufgefordert per E-Mail.

Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen sollen aktuell Beschwerden zu etwa 20 verschiedenen Anbietern und sechs Währungen untersuchen. Zudem wird gewarnt, dass sich hinter einigen Angeboten sogar sog. Schneeballsysteme verbergen könnten. Verbraucher werden also dafür eingesetzt, neue Interessenten anzuwerben, um dafür im Gegenzug Provisionen zu erhalten.

Bei einem Schneeballsystem handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das eine stetig wachsende Anzahl an Teilnehmern zur Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt. Die Gewinne für Teilnehmer entstehen fast ausschließlich durch das Anwerben neuer Teilnehmer, die wiederum Geld investieren, ohne tatsächlich eine Dienstleistung oder ein Produkt zu erhalten. Dauerhaft kann ein solches System nicht funktionieren, da ständig neue Teilnehmer generiert werden müssten, das Wachstum an Teilnehmern aber irgendwann ausgeschöpft ist und das System damit in sich zusammenbricht.

Kryptowährungen unterliegen kaum Regelungen und deshalb sind Angebote häufig intransparent und unverständlich ausgestaltet. Selbst bei seriösen Angeboten warnen Experten zur Vorsicht, da Kryptowährungen generell starke Kursschwankungen aufweisen und somit nur noch risikobereiten Anlegern zu empfehlen sind. Die Investitionen sind äußerst spekulativ und der Totalverlust bei Anlegern könnte rasch eintreten.

Auch warnen immer mehr Experten vor der Unberechenbarkeit der Kryptowährungen, sprechen gar von Blasen, da im Gegensatz zum klassischen Geld keine Wertstabilität gewährleistet ist.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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