Verdienstausfall bei Berufsanfängern

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Frage:

Bei einem schweren Verkehrsunfall habe ich mir einen komplizierten Oberschenkelbruch zugezogen. Da die Heilung mindestens 10 Monate dauern wird, musste ich meine Ausbildung als Altenpfleger abbrechen und werde diese frühestens in einem Jahr nachholen können. Welcher Schadenersatzanspruch steht mir daraus zu?

Antwort:

Bei Unfällen vor Eintritt in das Berufsleben ist zu schätzen, wie der berufliche Weg des Verletzten nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften und den Bedingungen des Arbeitsmarktes voraussichtlich verlaufen wäre. Wird der Eintritt in das Berufsleben durch einen Unfall verzögert, ist der dadurch entstehende Verdienstausfall zu ersetzen.

Da Sie bereits eine Ausbildung als Altenpfleger begonnen hatten und sich die Ausbildung um ein Jahr verzögert, können Sie wiederum den Beruf des Altenpflegers erst ein Jahr später ergreifen. Der Unfallverursacher hat Ihnen deshalb den entstehenden Verdienstausfall als Altenpfleger (Jahreseinkommen) auszugleichen abzgl. etwaiger Leistungen der Sozialträger, z. B. Krankengeld. Daneben stehen Ihnen natürlich noch Schmerzensgeld, Ersatz Ihrer Sachschäden, Ausgleich Ihrer vermehrten Bedürfnisse etc. zu.


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