Verhaltenstips bei strafprozessualen Maßnahmen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Es geht oft schneller und überraschender als gedacht:

Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden - beispielsweise von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll. Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen und zur Vernehmung zu erscheinen. Im ungünstigsten Fall jedoch kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie vorläufig fest.

In solchen Situationen erfahren Sie auf drastische Art und Weise, wie schwierig und unangenehm es sein kann, mit strafprozessualen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden konfrontiert zu sein.

Bei den sich stellenden Fragen sind der Rat eines Strafverteidigers des Vertrauens und eine professionelle anwaltliche Vertretung schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens oft der einzig wirksame Schutz vor Fehlern und falschen Reaktionen, die sich im Strafverfahren zu erheblichen Nachteilen auswachsen können.

Oft entscheidet sich der Ausgang eines Strafverfahrens mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf.

Am besten wahren Sie Ihr Recht, wenn Sie zunächst weder als Beschuldigter noch als „gefährdeter" Zeuge gegenüber den Ermittlungsbehörden irgendwelche Angaben machen. Verweigern Sie die Aussage bis Sie die Gelegenheit hatten, einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu kontaktieren.

Das kann Ihnen nicht verwehrt werden. Ich helfe Ihnen!

Als Ihre Strafverteidigerin mit langjähriger Erfahrung stelle ich mich schützend vor Sie, berate Sie kompetent mit großer beruflicher Weitsicht und Erfahrung und führe Sie Schritt für Schritt durch das weitere Verfahren. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, ist Ihnen auch hier meine kompetente und engagierte Verteidigung sicher. Ich bin seit vielen Jahren Fachanwältin für Strafrecht und als Strafverteidigerin mit enormer Erfahrung und besonderer Qualifikation auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts tätig. Das Strafrecht weist eine Fülle von grundlegenden Besonderheiten gegenüber den anderen Tätigkeitsbereichen des Rechtsanwalts auf. Spezialisierung und ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung sind von elementarer Bedeutung. Auch im Strafrecht gibt es den Fachanwalt. Wählen Sie auf jeden Fall einen Strafverteidiger mit langjähriger beruflicher Erfahrung oder einen Fachanwalt für Strafrecht und zögern Sie nicht, denn die Weichen für das spätere Verfahren werden zu Beginn gestellt.

Ich berate und verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts: Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitaldelikte, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensvertretung im Strafrecht, Vertretung der Opfer im Strafverfahren.

Auch schon bei der Durchsuchung berate ich Sie, denn eine Durchsuchung können Sie nicht verhindern, Sie können sich nur richtig oder falsch verhalten.

Schließlich müssen Sie durch kooperatives Verhalten dafür sorgen, dass sie in geordneten Bahnen verläuft und dass unnötiger Schaden vermieden wird.

Lassen Sie sich in diesen Fällen unbedingt bei Eintreffen der Beamten den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.

Versuchen Sie auch hier zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger Ihres Vertrauens an das Telefon zu bekommen, binden Sie diesen in die Handlungen der Beamten ein und versuchen Sie einen direkten Kontakt herzustellen.

Ich begleite Durchsuchungsaktionen und überwache für Sie den ordnungsgemäßen Ablauf.

Sie erreichen mich in diesen Fällen jederzeit über meine strafrechtliche Notrufnummer.

Denn auch hier gilt Reden ist Silber Schweigen ist Gold.

Auch und gerade dann, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet erachten. Machen Sie keine unbedachten Äußerungen, deren nachteilige Folgen für Sie möglicherweise nicht absehbar sind. Instruieren Sie auch Ihre Angehörigen oder Mitarbeiter, bei einer Befragung durch Polizeibeamte keine Angaben zu machen, jedenfalls nicht vor einer Abklärung mit Ihnen als Beschuldigter.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Christiane Bender