Verhandlungen und Absprachen im Strafrecht. Mildere Strafe- Aber wie ?!

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Verhandlungen und Absprachen im deutschen Strafrecht für eine mildere Strafe

In Deutschland bezeichnet der Begriff "Verständigung" im Strafrecht eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Strafmaß und möglicherweise auch über den Schuldspruch. Dieser Begriff wird oft im Kontext von sogenannten "Deals" verwendet.

Formal ist die Verständigung im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen, und es besteht prinzipiell das Verbot der Absprache über Strafzumessung oder Schuldspruch. Allerdings gibt es eine Ausnahme im § 257c der Strafprozessordnung (StPO), der im Jahr 2017 eingeführt wurde und die Möglichkeit einer "Verständigung" in begrenztem Umfang erlaubt.

Gemäß § 257c StPO können sich die Verfahrensbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung) im Laufe des Strafverfahrens auf eine Strafobergrenze verständigen. Diese Strafobergrenze wird vom Gericht festgesetzt und darf nicht überschritten werden. Die Verständigung bezieht sich jedoch nur auf die Strafhöhe, nicht auf den Schuldspruch selbst.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung bestimmten Einschränkungen unterliegt und dass es weiterhin klare rechtliche und ethische Grenzen gibt. Insbesondere darf keine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz erfolgen, und das Gericht ist nicht an die Strafobergrenze gebunden, wenn es nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

Die Einführung von § 257c StPO sollte dazu beitragen, transparentere und kontrollierbare Regelungen für Absprachen im Strafverfahren zu schaffen. Dennoch bleibt die Verständigung ein sensibles Thema, und ihre Anwendung muss mit größter Sorgfalt erfolgen, um die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Anwendung und Wirksamkeit dieser Mechanismen von vielen Faktoren abhängen, darunter die Schwere der Straftat, die Beweislage, die Persönlichkeit des Angeklagten und die individuellen Umstände des Falls. Rechtliche Beratung von einem qualifizierten Strafverteidiger ist entscheidend, um die besten Möglichkeiten zur Erreichung einer milderen Strafe zu erörtern und die individuelle Situation angemessen zu bewerten.


Nachfolgende Hinweise sollten unbedingt beachtet werden ?! 

  1. Frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers: Sobald Sie Kenntnis von einer Strafanzeige oder Ermittlungen gegen Sie erhalten, ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Sachlage zu verstehen und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  2. Aktive Zusammenarbeit mit dem Anwalt: Teilen Sie Ihrem Anwalt alle relevanten Informationen mit, die für Ihren Fall von Bedeutung sein könnten. Eine umfassende Kenntnis der Umstände ermöglicht es dem Anwalt, die besten Verhandlungsstrategien zu entwickeln.
  3. Akteneinsicht und Beweisprüfung: Ihr Anwalt sollte Akteneinsicht beantragen, um alle gegen Sie vorliegenden Beweise zu überprüfen. Dies ermöglicht eine genaue Analyse der Beweislage und kann als Grundlage für Verhandlungen dienen.
  4. Verhandlungsbereitschaft signalisieren: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren. Ihr Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und Gesprächsbereitschaft für mögliche Absprachen äußern.
  5. Geständnis und Reue: Ein frühzeitiges Geständnis und die Bereitschaft, Reue zu zeigen, können sich positiv auf Verhandlungen auswirken. In einigen Fällen könnte dies zu einer milderen Strafe führen.
  6. Alternative Sanktionen vorschlagen: Ihr Anwalt kann alternative Sanktionen vorschlagen, die für alle Parteien akzeptabel sind. Dies könnte eine Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit oder andere Auflagen umfassen.
  7. Verhandlung im Hauptverfahren: In manchen Fällen ist eine Verhandlung im Hauptverfahren unvermeidbar. Ihr Anwalt kann jedoch weiterhin versuchen, während des Verfahrens Verhandlungen zu führen und auf eine mildere Strafe hinzuwirken.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese allgemeinen Tipps nicht für alle Fälle gelten und dass die genaue Vorgehensweise stark von den individuellen Umständen abhängt

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  2. Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig, daher nehme ich mir die Zeit, Ihre Situation zu verstehen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für optimale Ergebnisse.
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  4. Verhandlungsgeschick: Nutzung von Fachwissen und Verhandlungsgeschick, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen, sei es durch Beweismittelüberprüfung oder Verhandlung günstiger Bedingungen.
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Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Strafrecht in Bremen

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