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Verjährung Rückzahlungsanspruch, Bearbeitungsgebühr bei Krediten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bekanntlich durch zwei Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI 170/13) entschieden, dass die bis dahin übliche Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch Banken bei der Kreditvergabe an Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen unwirksam ist. Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit einen Anspruch von Kunden auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten gegen die finanzierende Bank bestätigt und ist damit der überwiegenden Rechtsauffassung vieler Oberlandesgerichte in Deutschland gefolgt.

Im Wesentlichen wurde die Entscheidung damit begründet, dass dies mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sei. Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB könne ein Kreditinstitut als Entgelt für die Darlehensgewährung ausschließlich den laufzeitabhängig bemessenen Zins beanspruchen, den es zur Deckung anfallender Kosten zu verwenden habe, nicht aber ein gesondertes Entgelt für den im eigenen Interesse liegenden und in Erfüllung gesetzlicher Pflichten anfallenden Bearbeitungsaufwand.

Mit neuestem Urteil vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13) hat der BGH nunmehr außerdem entschieden, dass die sog. „kenntnisabhängige Verjährungsfrist“ des § 199 Abs. 1 BGB für Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen beginne, da zuvor die Erhebung einer Rückforderungsklage wegen der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage nicht zumutbar gewesen sei.

Für Rückforderungsansprüche vor diesem Zeitpunkt hat der BGH entschieden, dass diese bis 10 Jahre zurück noch mit Erfolg geltend gemacht werden können. Dies hat konkret die folgende Bedeutung:

1. Abschluss Darlehensvertrag vor dem 27.11.2004:

Rückforderungsansprüche sind bereits verjährt, falls vom Kunden gegenüber der Bank keine verjährungshemmenden Maßnahmen (z.B. Klage oder Mahnbescheid) ergriffen worden sind.

2. Abschluss Darlehensvertrag nach dem 27.11.2004:

Rückforderungsansprüche sind nicht verjährt, jedoch droht tagesabhängig unmittelbar die Verjährung der Ansprüche, so dass noch vor Jahresende gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um die Verjährung zu unterbrechen!

Hier besteht die begründete Aussicht, dass die Banken nach entsprechender anwaltlicher Aufforderung freiwillig zahlen.

Entsprechende Bankkunden sollten daher dringend Ihre Unterlagen überprüfen, ob ein Kredit bei einer Bank aufgenommen und von dort Bearbeitungsgebühren erhoben wurden.


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