Verkehrsrecht - Rechtliche Tipps im Bußgeldverfahren

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Viele Menschen meinen, dass man einen Bußgeldbescheid z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstößen, nicht angreifen könnte, sondern diesen vielmehr hinnehmen muss, da man keine Chance hätte, ihn aus der Welt zu schaffen. Dies ist nicht richtig! Alle Bußgeldbescheide können grundsätzlich gerichtlich überprüft und auch aufgehoben werden, wenn der darin enthaltene Vorwurf (z. B. die Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht nachweisbar ist, etwa weil die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war.

Wie verhalte ich mich, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Alter, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort). Aber Angaben zur Sache, also zu der Ihnen vorgeworfenen Tat (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) müssen Sie nicht machen. Von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt immer Gebrauch machen! Dann können Sie nach Erhalt des Anhörungsbogens oder spätestens nach Erhalt des Bußgeldbescheides mit Ihrem Rechtsanwalt in Ruhe besprechen, ob Sie hierzu Angaben machen oder dies ggf. für Sie nachteilig ist.

Muss ich einen Atemalkoholtest oder einem Blutalkoholtest mitmachen?

Wenn Sie aufgefordert werden, einen Atemalkoholtest freiwillig zu machen, dann können Sie dies ablehnen und können nicht dazu gezwungen werden! Ihnen muss jedoch bewusst sein, dass die Beamten Sie sodann voraussichtlich auffordern werden, zu einer Blutentnahme freiwillig mitzukommen. Auch dies können Sie ablehnen. Der Polizeibeamte muss sodann eine Anordnung des zuständigen Ermittlungsrichters oder eines Staatsanwaltes einholen. Aber auch er selbst kann eine Blutentnahme anordnen, wenn Gefahr in Verzug ist und er zuvor erfolglos versucht hat, den zuständigen Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter zu erreichen oder diese (z. B. in der Nacht) nicht erreichbar sind. Dies muss von den Beamten dokumentiert werden und kann somit später durch Ihren Rechtsanwalt überprüft werden, um zu entscheiden, ob die Blutprobe überhaupt im Gerichtsverfahren verwertet werden darf oder ein Freispruch erfolgen muss. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche und umfassende Rechtsprechung und das Vorgehen der Beamten muss im Einzelfall überprüft werden.

Sind Geschwindigkeitsmessungen immer richtig?

Nein! Bei Geschwindigkeitskontrollen muss sowohl die Messung ordnungsgemäß vorgenommen werden als auch das Messgerät einwandfrei in Betrieb genommen worden sein und funktionieren. Hierfür gibt es spezielle Vorschriften. Auch die Messbeamten müssen über entsprechenden Kenntnisse und Schulungen verfügen. Ihr Rechtsanwalt kann anhand der Ermittlungsakte und Ihren Angaben die Messung überprüfen und ggf. deren Fehlerhaftigkeit nachweisen mit der Konsequenz, dass der Bußgeldbescheid gegen Sie aufgehoben werden muss.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wird Ihnen ein Anhörungsbogen übersandt. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt Rücksprache nehmen, da dies für das weitere Verfahren entscheidend sein kann. Wenn Ihnen danach der Bußgeldbescheid zugestellt wird, sollten Sie innerhalb der dort angegebenen Frist schnellst möglich dagegen Rechtsmittel einlegen oder Ihren Rechtsanwalt hierzu rechtzeitig beauftragen.

Wann verjährt die Verkehrs-Ordnungswidrigkeit?

Wenn nicht innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tattag, die Bußgeldbehörde aktiv wird. Wird innerhalb der drei Monate z. B. ein Anhörungsbogen versendet, so verlängert sich die Verjährung nochmals um drei Monate, sofern der Adressat auch der verantwortliche Fahrer ist.

Für eine Erstberatung sowie gerichtliche Vertretung vor Gericht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


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