Verkehrsunfall in Österreich
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Der Verkehrsunfall in Österreich und seine rechtlichen Folgen
Jeden Tag kommt es zu einer Vielzahl von Verkehrsunfällen in Österreich. Zwar sind einige Verkehrsunfälle selbstverschuldet, von rechtlichem Interesse sind aber vor allem jene Unfälle, die von anderen Verkehrsteilnehmern zumindest mitverschuldet wurden.
Verkehrsunfälle sind – entgegen der landläufigen Meinung – aus rechtlicher Sicht mit verschiedensten Problemstellungen verbunden und sollte jedenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies unabhängig davon, ob beispielsweise ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird oder ein Unfallbeteiligter zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wie Schmerzengeld und Reparaturkosten in einem Gerichtsverfahren geltend macht.
Wird aufgrund des Verkehrsunfalles jemand verletzt, so wird üblicherweise automatisch ein gerichtliches Strafverfahren in die Wege geleitet. Oft wird wegen des Strafdeliktes der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die zuständige Staatsanwaltschaft bedient sich dabei der Polizei, welche die Beschuldigten- und Zeugenaussagen aufnimmt. Weiters kann die Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren ein verkehrstechnisches Sachverständigengutachten einholen, um die Schuldfrage zu klären. Bereits im Ermittlungsverfahren werden daher wichtige Beweise eingeholt, die das weitere Strafverfahren und ein allfällig nachgelagertes Zivilverfahren erheblich beeinflussen können. Obwohl im Ermittlungsverfahren in jede Richtung ermittelt werden muss, ist es ratsam, sich sogleich anwaltlich vertreten zu lassen, damit sämtliche Beweise aufgenommen werden, die für den eigenen Standpunkt sprechen.
Im Zivilverfahren stellt sich grundsätzlich die Schuldfrage. Derjenige, der den Verkehrsunfall rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, hat auch für die dadurch entstandenen Schäden aufzukommen. Als Schaden ist nicht nur der „Blechschaden“ zu berücksichtigen, sondern auch Schmerzengeld oder der merkantile Minderwert, welcher mit dem Verkauf des beschädigten Fahrzeuges im Zusammenhang steht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer, so kommen andere gesetzliche Bestimmungen als bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen zur Anwendung.
Aufgrund der nicht zu unterschätzenden rechtlichen Komplexität eines Verkehrsunfalles und der Vielzahl von unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, sollte ein auf Verkehrsunfälle spezialisierter Rechtsanwalt beigezogen werden.
Jahrelange Erfahrung in der Anspruchsstellung und mein souveränes Auftreten vor Gericht machen mich zu Ihrem perfekten Ansprechpartner.
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