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Verkehrsunfall mit Personenschaden? Haushaltsführungsschaden nicht übersehen!

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Bei Verkehrsunfällen oft vernachlässigt und doch von großer Bedeutung: der Haushaltsführungsschaden. Kommt es bei Verkehrsunfällen zu einem Personenschaden, entsteht in der Regel auch ein Haushaltsführungsschaden, der neben dem Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen ist.

Der Haushaltsführungsschaden

Dieser entsteht, wenn sich die verletzte Person nicht mehr um den Haushalt kümmern kann. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt wird oder ob der Haushalt von Angehörigen oder Freunden übernommen wird, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.1972 – Az.: VI ZR 111/71; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1973 – Az.: VI ZR 26/72. 

Wird eine Haushaltshilfe eingestellt, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten, es sei denn, die Arbeiten im Haushalt hätten vom Ehepartner oder den Kindern unentgeltlich erbracht werden müssen. Die tatsächlich angefallenen und von der Haftpflichtversicherung zu tragenden Kosten für eine Haushaltshilfe beinhalten den Bruttolohn und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Im Falle einer fiktiven Abrechnung des Haushaltsführungsschadens ist der Nettolohn der fiktiven Haushaltshilfe zu erstatten.

Wenn Freunde oder Angehörige den Haushalt regelmäßig übernehmen, ist ebenfalls der fiktive Haushaltsführungsschaden zu ersetzen. Die Ansprüche stehen dem oder der Verletzten selber zu, nicht der Person, die die Haushaltsführung übernimmt.

Was beinhaltet die Haushaltsführung?

Die Haushaltsführung beinhaltet folgende Tätigkeiten:

  • Reinigung des Haushaltes, der Wäsche und der Kleidung
  • Planung und Organisation des Haushaltes
  • Einkauf von Lebensmitteln
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reparaturarbeiten
  • Arbeiten im Garten
  • Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?

Bei einer fiktiven Schadensberechnung ist die Höhe des Haushaltsführungsschadens gemäß § 287 ZPO im Schätzungsweg zu beziffern.

Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Berechnungsmethoden zur Bezifferung des Schadens entwickelt:

  • Bezifferung des fiktiven Haushaltsführungsschadens nach der Tabelle von Schulz-Borck / Hofmann
  • Differenzmethode (fiktiver Haushaltsführungsschaden): Haushaltstätigkeiten vor und nach dem Unfall, Beeinträchtigungsfaktor (zeitlicher Arbeitsaufwand) und Stundenlohn (Nettolohn)
  • Hohenheimer Verfahren

Wie weise ich einen Haushaltsführungsschaden nach?

Um den Haushaltsführungsschaden beweisen zu können, muss die geschädigte Person ausführlich vortragen, welche Haushaltstätigkeiten sie vor dem Unfall durchgeführt hat, die sie nun nicht mehr ausführen kann. Im Idealfall sollten Zeugen Art und Umfang der vor dem Unfall durchgeführten Haushaltstätigkeiten bestätigen.

Wenn Sie der oder die Geschädigte eines Verkehrsunfalls sind, ist es immer ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, damit auch wirklich alle Ansprüche geltend gemacht werden. Der Anwalt berät Sie dann des Weiteren zu einem möglicherweise entstandenen Haushaltsführungsschaden. Die Anwaltskanzlei Lenné bietet dafür ein kostenloses Erstberatungsgespräch an.



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