Verkehrsunfall – was nun?

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Tatsächlich nehmen wir alle am Straßenverkehr teil. Wir tun dies als Fußgänger, Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer. Der Verkehr nimmt zu, die Risiken auch. Wie schnell kommt es da zu einem Unfall! Ist der Unfall erst einmal geschehen, tauchen einige Fragen auf:

  • Wer hat Schuld an dem Unfall?
  • Wie berechnet man die Höhe der Haftung?
  • Muss ich einen Sachverständigen nehmen?
  • Muss ich den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren?
  • Wie wird ein Unfallschaden reguliert?
  • Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?
  • Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
  • Darf ich mir einen Mietwagen nehmen oder erhalte ich Nutzungsausfall?

Die Schadenabrechnung ist relativ kompliziert

Das Verkehrsrecht ist ständig sehr in Bewegung. In keinem Rechtsgebiet in Deutschland wird mehr prozessiert. Mehr als 2/3 aller Gerichtsverfahren in Deutschland drehen sich irgendwie um das Auto.

Da sind nicht nur der Paragrafendschungel und die Frage nach der richtigen Zuständigkeit. Auch als Anwalt muss man sich ständig fortbilden, um im Verkehrsrecht den Überblick zu bewahren. Wenn Sie also Ihren Unfallschaden selbst abwickeln, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie weniger Geld von der gegnerischen Versicherung bekommen als Ihnen zusteht.

Schnell bietet Ihnen die Versicherung des Unfallgegners vermeintlich gute Hilfe an. Natürlich denkt die gegnerische Versicherung nicht nur an Sie, sondern auch sehr an die eigenen Ausgaben. Einen Unfallschaden sollte man in der Regel durch einen Sachverständigen begutachten lassen. Das gilt nicht für sogenannte Bagatellschäden (Schadensgrenze ca. 1000 €), bei denen auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht. Allerdings kann man bei der heutigen Technik schwer beurteilen, ob der Schaden unter oder über 1000 € liegt. In der Stoßstange gibt es Elektronik. Hinter der Stoßstange gibt es eine Knautschzone.

Es können Dinge beschädigt sein, die man von außen nicht wirklich sieht.

Wessen Brot ich ess‘, dessen Lied ich sing

Ein alter Ausspruch, der nach aller Erfahrung für Sachverständige der gegnerischen Versicherung gilt. Wie immer, wenn man Experten fragt, gibt es verschiedene Einschätzungen. Ihr eigener Sachverständiger wird höchstwahrscheinlich zu einer anderen Einschätzung kommen als der Sachverständige der Versicherung. Es gibt Aspekte der Schadenberechnung, die dem Sachverständigen einen Spielraum bieten.

Will die Versicherung ihren eigenen Sachverständigen schicken, müssen Sie dies nicht akzeptieren!

Sie können einen eigenen Sachverständigen ihres Vertrauens ansprechen. Sollten Sie keinen eigenen Sachverständigen kennen, können Sie mich gern ansprechen und ich nenne Ihnen Sachverständigenbüros, mit denen ich in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht habe. Der Sachverständige kommt zu Ihnen nach Hause oder in ihre Werkstatt – je nachdem, wo das Auto gerade steht. Sie müssen also nirgendwo hinfahren.

Rechtsanwaltsgebühren trägt der Gegner!

Die Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Regulierung von Verkehrsunfällen entstehen, sind in aller Regel Unfallschaden im Sinne des Gesetzes. Wenn Sie also den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, muss die Gegenseite auch die Kosten Ihres Anwalts übernehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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