Verkürzt eine Krankheit die Ansprüche auf Arbeitslosengeld?
- 1 Minute Lesezeit
Frage einer Betroffenen:
Ich bin arbeitslos und nunmehr erkrankt. Wirkt sich das auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus?
Die Antwort ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
Nach § 126 SGB III wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht durch Krankheit verkürzt, wenn die Krankheit durch den Betroffenen nicht selbst verschuldet wird.
Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden also durch die Krankheit nicht tangiert und nicht verkürzt.
Rechtsanwalt Borth
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