Verlust von Gepäckstücken im Flugzeug

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Erstaunlich, dass es hierzu einer Entscheidung des EuGH (Urteil vom 22.11.2012, Az. C 410/11) bedarf.

 Mit diesem höchstrichterlichen Urteil wird nun klargestellt, dass ein Flugreisender von der Fluggestellschaft auch dann Ersatz für den Verlust seiner Gegenstände verlangen kann, wenn sich die Gegenstände im Gepäck eines anderen Mitreisenden befunden haben. Der Beleg für die Aufgabe des Koffers dient lediglich der Gepäckidentifizierung und schließt die Aktivlegitimation des wahren Inhabers nicht aus.


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