Vermögensanlagen der Life Forestry Switzerland AG: Rückabwicklung möglich ? Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
- 2 Minuten Lesezeit
In einer Meldung vom 27.07.2023 gibt die Finanzaufsicht BaFin bekannt, dass bei bestimmten angeworbenen Produkten kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden ist
In der Mitteilung der BaFin wird ausgeführt, dass die in Stans (Schweiz) ansässige Life Forestry Switzerland AG in Deutschland Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ öffentlich anbietet. Konkret geht es um Investitionsmöglichkeiten in den Anbau von Teakholz. Allerdings ist hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlich worden, was ein Verstoß gegen § 6 Vermögensanlagengesetz darstellt.
OLG Köln: Rückabwicklung nach Widerruf möglich
Nach Pressemitteilung des Gerichts bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln ein Urteil des Landgerichts Köln gegen Life Forestry, in dem diese verurteilt worden sind, einem Käufer von Teakholzbäumen in Costa Rica sämtliche von ihm gezahlten Kaufpreise von insgesamt über EUR 77.000,00 Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus den mit der Life Forestry Switzerland AG abgeschlossenen Kauf- und Dienstleitungsverträgen zurückzuzahlen. Das Urteil ist nach unserem Kenntnisstand bislang noch nicht rechtskräftig.
Begrüßenswert ist vor allem die Ansicht in der Entscheidung, dass für die Verträge von Life Forestry deutsche Gerichte zuständig und deutsches Recht für anwendbar erklärt worden ist. Damit folgen die Entscheidungen aus Köln durchaus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dies gelte dann auch, wenn in den Vertragsbedingungen des Anbieters nur eine Klage vor einem Gericht in der Schweiz zulässig wäre oder schweizerisches Recht zur Anwendung kommen soll. Diese Ansicht wurde vom Gericht unter Hinweis auf einschlägige gesetzliche Vorschriften abgelehnt.
Rückabwicklung wegen fehlender Widerrufsbelehrungen
Die Life Forestry Switzerland AG wurde wegen einer nicht vorhandenen Widerrufsbelehrung zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen dürften die meisten Verträge ab 2007 widerrufbar sein, soweit dort keine (wirksame) Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Letztendlich muss dies aber fachkundig und für jeden Einzelfall geprüft werden.
Weiter steht auch eine mögliche Haftung wegen fehlendem Verkaufsprospekt im Raum.
k-mi warnt seit Jahren vor Holz- und Forst-Direktinvestments
Der Brancheninformationsdienst k-mi warnt seit geraumer Zeit Anleger und Vertriebe teilweise präventiv vor zahlreichen Holz- und Forst-Direktinvestments:
Prime Forestry Switzerland AG (k-mi Warnung Frühjahr 2006; Konkurs/Liquidation ab Mitte 2006); LIGNUM Sachwert Edelholz AG (k-mi Warnung Ende 2006; Insolvenz Mitte 2016); Olive Tree Farmers GmbH (ehemals Oliveda GmbH) und Olive Tree Invest S.L. (k-mi Warnung Anfang 2014; BaFin-Anordnung zur Rückabwicklung 2018) sowie Sharewood Switzerland AG (k-mi Warnung Mitte 2007; staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Mitte 2021; Konkurs und Liquidation Anfang 2022).
Seit 2010 warnt k-mi auch vor der Life Forestry Switzerland AG, die weiterhin aktiv ist. Die BaFin hatte in der Vergangenheit mehrere öffentliche Angebote von Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen die Prospektpflicht untersagt, wobei die Anbieterin hiergegen teilweise noch Rechtsmittel eingelegt hat.
Sofern auch Sie betroffen sein und Angst um Ihr investiertes Geld haben sollten, stehen wir Ihnen für eine erste Vorprüfung und Beratung selbstverständlich zur Verfügung.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Artikel teilen: