Verteidiger im Strafverfahren

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Jeder hat das Recht, sich in einem Strafverfahren angemessen von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Die Juristen bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeiten täglich mit dem Gesetz. Den Wissensvorsprung und die Erfahrung kann der juristische Laie bis zum Ende seines Verfahrens praktisch nicht mehr aufholen. Er sollte auch nicht unbedingt darauf vertrauen, dass er Hilfe von Gericht oder Staatsanwaltschaft bekommt, wenn er ihnen unverteidigt gegenübersitzt.

Der Verteidiger kümmert sich um fristwahrende Formalien, beantragt Akteneinsicht, stellt gegebenenfalls entlastende Beweisanträge und berät den Beschuldigten als sein persönlicher Interessenvertreter über seine Rechte und den weiteren Verfahrenshergang. Der Strafverteidiger ist das Gegengewicht zu den staatlichen Strafgewalten. Von ihm darf und muss der Beschuldigte Hilfe erwarten dürfen. Immerhin ist es Aufgabe des Anwalts, die Verfahrens- und Verfassungsrechte des Beschuldigten zu wahren. Der Beschuldigte hat insbesondere das Recht auf einen fairen Prozess, der vor allem den Grundsatz der Unschuldsvermutung wahrt. Mit allen Mitteln setzt sich der Strafverteidiger dafür ein.

Strafverteidigung setzt Vertrauen voraus

Bereits mit Eröffnung des Strafverfahrens steht es dem Beschuldigten frei, einen Verteidiger seiner Wahl aufzusuchen. Der Vorteil besteht darin, dass er den Verteidiger entweder bereits aus früheren Verfahren kennt oder ihn nun kennenlernen darf.

Strafverteidigung ist eine sehr sensible und existenzielle Aufgabe. Ein Blick in die §§ 38 ff. StGB reicht bereits aus. Dort sind die Hauptstrafen in einem Strafverfahren geregelt. Das sind namentlich Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Auf den Punkt gebracht: Im Strafprozess geht es um was! Von den Nebenstrafen, wie zum Beispiel dem Fahrverbot, mal ganz abgesehen.

Das Verhältnis zwischen Beschuldigtem und seinem persönlichen Rechtsbeistand setzt Vertrauen und Loyalität voraus. Es ist nicht Aufgabe des Verteidigers, seinen (als unschuldig zu behandelnden!) Mandanten menschlich für irgendetwas zu verurteilen. Das bedeutet allerdings nicht, dass er sich den Beschuldigten in einem offenen Gespräch nicht mal zu Brust nehmen wird. Manchmal wirkt auch eine Moralpredigt wahre Wunder. Eine offene Kommunikation ist ohne stabiles Vertrauen aber nicht denkbar. Der Strafverteidiger kämpft letztlich mit Nachdruck für den günstigsten Verfahrensausgang.

Der Wahlverteidiger kann vom Beschuldigten selbst ausgewählt und beauftragt werden. Er trägt dafür auch die Kosten des Rechtsanwalts mit eigenen finanziellen Mitteln. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Als Gegenleistung muss der Beschuldigte das gesamte Verfahren allerdings auch nicht allein über sich ergehen lassen. Er hat einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite, der sich für ihn einsetzt und wie ein Fels zu ihm steht. Der Verteidiger übernimmt viele Rollen. Er ist nicht nur Jurist, sondern er begleitet seinen Mandanten auch menschlich. Mit allem, was dazu gehört. Das Gefühl, nicht alleine und aufgegeben zu sein, ist für die meisten Betroffenen letztendlich unbezahlbar.


Rechtsanwalt Christian Kohlhaas steht Ihnen als Strafverteidiger bundesweit zur Verfügung.

Rechtsanwalt Christian Kohlhaas


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