Verteidigung gegen die neuen Handy-Blitzer (u.a.Modell Monocam)

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In 2023 ist mit der massenhaften Einführung von sog. Handy-Blitzern (u.a. das Modell Monocam) zu rechnen. Nach einer Testphase in Trier sollen diese Geräte jetzt bundesweit den fließenden Straßenverkehr überwachen.

Die Einführung dieser Geräte begegnen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Mittels einer künstilichen Intelligenz überwachen diese Geräte von Autobahnbrücken aus jeden vorbeifahrenden Autofahrer. Wenn die KI einen Handy-Verstoß feststellt oder vermutet, wird die Aufzeichnung gestartet. Wir Verteidiger sind hierzu der Meinung, dass die Überwachung jedes Fahrers ohne konkreten Verdacht verfassungswidrig und damit auch rechtswidrig ist. 

Geräte zur Überwachung des Verhaltens von Verkehrsteilnehmern mittels einer künstlichen Intelligenz ist aus Verteidigersicht der Einstieg in einen Überwachungsstaat. Auch die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes werden sicherlich hierzu noch ihre Bedenken äußern.

Bisher gibt es hierzu nur einige, wenige Entscheidungen des AG Trier; das dortige Gericht hat die entsprechenden Bußgeldbescheide bestätigt.

Nach der bundesweiten Einführung der Geräte wird es sicher auch höchstrichterliche Entscheidungen (u.a. vom Bundesgerichtshof) hierzu geben.


Betroffene Autofahrer von Bußgeldbescheiden, welche auf Handy-Blitzern beruhen, sollten sich hiergegen wehren. Neben grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gibt auch natürlich zahlreiche Argumente wie bei allen Handyverstößen gegen die Richtigkeit der Bußgeldbescheide.


Ulli H. Boldt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


Es sind grundsätzlich alle Geschlechter (m/w/d) gemeint.












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