Vertragsdokumente und Projektrealisierung im Maschinen- & Anlagenbau
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Projekte und Verträge im Maschinen- und Anlagenbau zeichnen sich meist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligte, komplexe technische und rechtliche Aufgaben und Unterlagen sowie durch hohe Kosten und ein noch höheres Konflikt- und Regresspotential aus.
Werkvertrag & nebenvertragliche Verpflichtungen
Die Grundlage für ein erfolgreiches Anlagenbauprojekt wird in der Phase der Angebotserstellung, der Auswahl der Partner und beim Abschluss der erforderlichen Vertragsdokumentation samt Leistungsanforderungen und Lastenheften gelegt. Versäumnisse zu Beginn, führen während der Ausführungsphase schnell zu Problemen.
In allen Projektphasen treten Konflikte auf, die zu rechtlichen Unsicherheiten, Abstimmungsschwierigkeiten und auch erhebliche Mehraufwands- und Regresskosten führen. Eine geschickte Vertragsgestaltung sowie die rechtssichere anwaltliche Begleitung bei aufkommenden Unstimmigkeiten in der Vertragsdurchführung können diese oftmals vermeiden und in jedem Fall zu einer guten Lösung beitragen.
Im Anlagenbau vereinbaren die Vertragsparteien mit den typischen werkvertraglichen Regelungen regelmäßig eine Vielzahl nebenvertraglicher Verpflichtungen, die es zu beachten gilt:
– Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
– Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)
– Entwicklungsvertrag (F&E-Vereinbarung)
– Wartungs- und Serviceverträge
– Ersatzteilversorgung
– Industrie 4.0 (Quell-Code für die Anlagensteuerung - Escrow-Vereinbarungen)
Inbetriebnahme & Abnahme
Die erfolgreiche Projektrealisierung wird durch eine vertragsgemäße Inbetriebnahme und Abnahme der Maschinen bzw. eines Anlagenteils erreicht. Die Voraussetzungen sind exakt und rechtssicher umzusetzen und genau mit allen Beteiligten zu dokumentieren. Lehnt der Auftraggeber die Abnahme ab, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten die rechtlich gesicherte Abnahme zu verlangen und durchzusetzen.
Grundsätzlich ergibt sich die Fälligkeit der Schlusszahlung mit der Inbetriebnahme und Abnahme. Hierzu haben sich Anforderungen etabliert, die anhand einer Betriebs- bzw. Verfügbarkeitsübergabe (BÜ70/96 bzw. VÜ70/96) definiert werden. Die Abnahme kann bei geeigneter Regelung sowohl durch den Auftraggeber als auch dessen Kunden erfolgen.
Produktsicherheit & Maschinenrichtlinie
Im Anlagenbau sind die Vorgaben des europäischen Produktsicherheitsrecht zwingend zu beachten. Dies gilt im Besonderen für die Vorgaben nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Druckgeräte-Richtlinie und den entsprechenden Gesetzen und DIN-Normen. Dazu gehört auch eine rechtskonforme Betriebsanleitung, eine CE-Konformitätserklärung, geeignete Warnhinweise und die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen für das Bedienpersonal.
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