Vertragsfallen beim Immobilienkauf erkennen und dagegen angehen

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein einmaliger Vorgang im Leben. Ein Immobilienkauf erfordert den Abschluss eines umfangreichen notariellen Vertrages. Mit der rechtlichen Prüfung sind unerfahrene Verbraucher in der Regel überfordert. Viele wissen nicht, dass in nahezu allen Immobilienkaufverträgen erhebliche Risiken stecken. Es gibt zahlreiche Vertragsfallen, also Regelungen, die eigentlich den Interessen des Verbrauchers zuwiderlaufen. Doch woran können Sie Vertragsfallen im Immobilienkaufvertrag erkennen und vor allem, wie können Sie dagegen angehen und die Risiken minimieren? Hierzu geben wir Ihnen einige Empfehlungen aus Anwaltssicht.

Was ist eine Vertragsfalle?

Vertragsfalle beim Immobilienkauf umschreibt umgangssprachlich eine kaufvertragliche Regelung, die Sie als Verbraucher unbeabsichtigt eingehen, obwohl sie gar nicht Ihren Interessen entspricht. Enthält der Kaufvertrag solche Fallen, können für Sie damit schwerwiegende Nachteile bis hin zur Existenzgefährdung verbunden sein. Auch Regelungen, die bei der Gestaltung des Kaufvertrags ganz bewusst weggelassen werden, können solche Vertragsfallen darstellen. Als Laie haben Sie ohne Vorwissen meist keine Chance, echte Vertragsfallen im Immobilienkaufvertrag zu erkennen.

Warnt mich der Notar vor Vertragsfallen?

Der Notar ist nach dem Beurkundungsgesetz nur verpflichtet, auch Ihren Willen als Käufer zu erforschen. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt aber, dass der Notar hier in der Regel keine größeren Anstrengungen unternimmt. In den meisten Fällen wird der Notar von der Gegenseite, also dem Verkäufer oder Bauträger, mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Deshalb enthält der Kaufvertrag dann auch zunächst einmal hauptsächlich die Wünsche des Verkäufers oder Bauträgers. Sie als Kunde bekommen den fertigen Vertrag mehr oder weniger zur Unterschrift vorgelegt. Häufig werden die Käufer auch zu einem möglichst schnellen Notartermin vom Verkäufer gedrängt. Eine ausführliche Aufklärung seitens des Notars findet nur selten statt, und wenn, dann auch nur, weil der Käufer die richtigen Fragen gestellt hat. Deshalb müssen Sie davon ausgehen, dass Sie vom Notar jedenfalls in den meisten Fällen nicht vor etwaigen Vertragsfallen gewarnt werden.

Woran erkenne ich eine Vertragsfalle im Kaufvertrag?

Generell gilt: Ohne entsprechendes Vorwissen, Erfahrung im Immobilienvertragsrecht und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung zum Grundstücks- und Immobilienrecht haben Sie kaum eine Chance, Vertragsfallen im Immobilienkaufvertrag ausfindig zu machen. Die meisten Verbraucher sind nicht in der Lage, die Vertragsregelungen mit den gesetzlichen Regelungen abzugleichen und etwaige Abweichungen festzustellen. Dabei muss auch nicht jede Abweichung zu Ihrem Nachteil sein. In unseren weiteren Rechtstipps geben wir zahlreiche Hinweise zu den typischen und häufigsten Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Dadurch können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Wie kann ich gegen Vertragsfallen angehen?

In vielen Fällen müssen mindestens 14 Tage zwischen Übersendung des Vertragsentwurfs und dem Notartermin liegen. Diese Zeit sollten Sie nutzen und sich bewusst sein, dass ein Immobilienkauf nicht vergleichbar ist mit einem Autokauf. Wichtig ist zunächst, etwaige Vertragsfallen im Vertragsentwurf zu erkennen. Stellen Sie dem Notar zu den einzelnen Klauseln Verständnisfragen, vor allem dann, wenn er Ihre Wünsche zum Kaufvertrag noch gar nicht kennen kann. Der beste Rat ist jedoch, sich vor dem Notartermin sowohl in technischer Hinsicht als auch in rechtlicher Hinsicht von einer unabhängigen Person beraten zu lassen, um Risiken im Vertrag vorzubeugen. In diversen Ratgebern zum Immobilienkauf wird auch die Beratung durch einen Anwalt empfohlen. Zu Recht! Doch leider scheuen viele Verbraucher diesen Schritt, weil sie hohe Anwaltskosten befürchten, ohne sich konkret zu erkundigen.

Anwaltliche Vertragsprüfung zum Festpreis von 299 Euro

Wir übernehmen die professionelle anwaltliche Prüfung Ihres privaten Immobilienkaufvertrages zum Pauschalfestpreis von 299,00 € (inkl. MwSt.). Sie erhalten von uns binnen einer Woche eine verständliche, aussagekräftige Stellungnahme zu Ihrem Kaufvertragsentwurf. In der Regel unterbreiten wir darin auch konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu den vertraglichen Regelungen, die Sie unmittelbar an den Verkäufer oder Bauträger und Notar weitergeben können. Bei Bedarf stehen wir auch für Rückfragen telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Gemessen an den Kosten und möglichen Risiken eines Immobilienkaufs sollte es Ihnen die vergleichsweise geringe Anwaltsgebühr wert sein, dass ein Profi Ihren Vertrag prüft. Bei Interesse finden Sie weitere Informationen unter "Rechtsprodukt Immobilienkaufvertrag prüfen lassen". Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Janina Werner

Beiträge zum Thema