Vertretung im Bereich Anwaltshaftung
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Seit vielen Jahren sind wir im Bereich der Anwaltshaftung / Notarhaftung tätig. Hier beraten und vertreten wir insbesondere Mandanten, die aufgrund einer anwaltlichen Pflichtverletzung in Gerichtsverfahren unterlegen sind, Ansprüche durch ein Fehlverhalten ihres Anwalts verloren haben oder denen überhöhte Rechnungen gestellt worden sind. Auch vertreten wir Anwaltskollegen, welche zu Unrecht von ehemaligen Mandanten in Anspruch genommen werden.
Die Schlechterfüllung des Rechtsanwaltsvertrages durch den Rechtsanwalt zieht für den geschädigten Mandanten - Unternehmen oder Privatperson - eine Reihe von Problemen und Fragen nach sich, die sowohl rechtlich als auch persönlich relevant sind.
Der Fehler des Rechtsanwalts bedeutet den Bruch eines oftmals über Jahre oder sogar jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses.
Nicht selten werden – auch von vermeintlich spezialisierten Anwälten – überhöhte oder fehlerhafte Klageanträge und Rechnungen gestellt, die drohende Verjährung von Ansprüchen außer Acht gelassen oder zu aussichtslosen Klagen geraten.
Die sich hieraus ergebenden Schäden können immens sein. Nicht nur, dass das Verfahren verloren gegangen worden ist und der vermeintlich sicher geglaubte Anspruch dem Mandanten nicht zugesprochen wird. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt muss der ohnehin schon geschädigte Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu tragen.
Des Öfteren werden Handlungsempfehlungen an Mandanten erteilt, die geeignet sind, deren Existenz zu gefährden oder gar zu zerstören.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 18 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
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