Vertretung in der Gläubigerversammlung der UDI Energie Festzins 11 - der Kampf um die Stimmrechte

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Nachdem das Amtsgericht Leipzig Anfang Juni 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eröffnet hat und die Anleger ihre Forderungen anmelden konnten, findet nun der wohl wichtigste Termin für die Gläubiger statt: Die Gläubigerversammlung am 06. September in Leipzig, an der Gläubiger wichtige Entscheidungen für das weitere Insolvenzverfahren zu treffen haben.

Bei der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen und die wirtschaftlichen Aussichten berichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubigerausschuss gewählt wird, der die Aufgabe hat, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen.  

In den zuvor durchgeführten Insolvenzverfahren der Schwestergesellschaften (UDI Energie Mix sowie III bis IX) hatte der Insolvenzverwalter die Anleger im Vorfeld zur Gläubigerversammlung angeschrieben und konkret für zwei Anwälte geworben. Diese Vertreter bestätigten den Insolvenzverwalter in seinem Amt und wählten sich zugleich in den Gläubigerausschuss. Da aktive Anleger sich gegen dieses Vorgehen wehrten, entschied das Landgericht Leipzig in diesen Verfahren, dass das Amtsgericht den Insolvenzverwalter wegen fehlender Unabhängigkeit abberufen müsse. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidungen wurde noch nicht vom Insolvenzgericht umgesetzt und der Insolvenzverwalter ist noch im Amt. Mehr noch:

Nunmehr stehen die ersten Gläubigerversammlungen in neuen Verfahren an, in dem wiederum derselbe Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist. Statt des Insolvenzverwalters schreibt nun die Anlegerverwaltung die Gläubiger an und weist auf die bereits bekannten Anwälte hin, die kostenlos die Stimmen der Anleger wahrnehmen würden.

Die Anleger werden mit der Werbung um Stimmrechtsvollmachten förmlich bombardiert nachdem eine Interessengemeinschaft, die sich ausschließlich aus Anlegern zusammensetzt und die nicht von Anwälten initiiert worden ist, als Antwort hierauf ihrerseits die Gläubiger angeschrieben hatte.

Der Geschäftsführer der Schuldnerin schreibt die Anleger, die ihre Forderungen an die U 20 Prevent – eine Gesellschaft des Geschäftsführers der Schuldnerin – übertragen hatten an, dass diese verpflichtet seien, Stimmrechtsvollmacht auf einen von der U 20 Prevent GmbH genannten Anwalt zu übertragen. Wer die Kosten hierfür übernimmt wird nicht mitgeteilt. Ein Interessenkonflikt ist vorprogramiert.

Aber auch die UDI GmbH schreibt die Anleger erneut an und weist noch einmal auf die kostenlose Vertretung durch die Anlegervertreter, die sich zuvor durch die Werbung des Insolvenzverwalters in die Gläubigerausschüsse der Schwestergesellschaft gewählt hatten. Sogar ein protofreier Rückumschlag wird mit beigefügt. 

Für Anleger, die nicht persönlich zu dem Termin kommen können und sich nicht von Anwälten vertreten lassen wollen, die sich über den Geschäftsführer der Schuldnerin bewerben lassen, bieten wir die Möglichkeit, sich kostenlos durch uns vertreten zu lassen. Wir vertreten ausschließlich Anlegerinteressen und haben uns seit Beginn der Verfahren gegen die Eigenverwaltung ausgesprochen, da massive Interessenkonflikte bestehen.  Gerne nehmen wir auch Weisungen entgegen.

Es geht um ihr Geld! 

Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung auf der Gläubigerversammlung wünschen, finden Sie weitere Informationen sowie eine entsprechende Vollmacht auf unserer Homepage. Ihnen entstehen hierdurch keine weiteren Kosten. Wir benötigen die Vollmacht im Original bis zum 5. September 2022 zurück!

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Rechtsanwältin Jennifer Bressler zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht.



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