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Verwaltungsgericht Mainz:Mehrfach vorbestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern

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Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit einem Beschluss vom 05.01.2016, Aktenzeichen: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ, entschieden, dass einem mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen Taxifahrer wohl zu Recht die Konzession entzogen wurde.

Im vorliegenden Fall ist der Antragssteller, ein Taxifahrer, mehrfach strafrechtlich auffällig geworden. Er wurde unter anderem wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Zuletzt wurde er wegen Wohnungseinbrüchen sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Nach Bekanntwerden der Freiheitsstrafe hatte die Stadt Mainz dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung entzogen und die Taxikonzession widerrufen.

Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht Mainz vorläufigen Rechtsschutz.

Die 3. Kammer hat den Eilantrag hinsichtlich des Widerrufs beider Genehmigungen abgelehnt. Nach Ansicht der Richter biete der Antragsteller nicht mehr die notwendige persönliche Zuverlässigkeit. Es bestehe die ernsthafte Befürchtung, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung anvertrauter Personen obliegen, auch künftig missachten werde, so das Gericht.

In ihrem Beschluss stützten sich die Richter insbesondere auf die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. In diesem Fall hatte der Antragsteller bei einer Taxifahrt Streit mit einem Fahrgast. Dabei trat er diesem gegen den Körper, sodass dieser in der Folge auf den Straßenboden aufschlug und hierdurch schwere Kopfverletzungen mit andauernden Beeinträchtigungen erlitt.


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