Verwaltungsgericht Schleswig urteilt im Dieselabgasskandal: Thermofenster sind illegale Abschalteinrichtungen

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Im Dieselabgasskandal, der seit Jahren immer wieder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und von betroffenen Verbrauchern, gab es ein neues, wegweisendes Urteil. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.02.2023 (Az. 3 A 113/18) gibt betroffenen Verbrauchern Hoffnung, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung durchsetzen zu können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das Urteil und dessen Konsequenzen für Verbraucher.

Das Urteil im Überblick: Thermofenster bei VW illegal

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 20.02.2023 ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal gefällt. Konkret ging es um die sogenannten "Thermofenster" bei Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen (VW). Diese Vorrichtungen dienen dazu, die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen abzuschalten, um den Motor zu schonen. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Thermofenster illegal sind und die Volkswagen AG sie entfernen muss.

Die Klage gegen die Volkswagen AG wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht, die sich seit Jahren mit viel Engagement für eine Aufarbeitung des Dieselabgasskandals und eine Entschädigung der betroffenen Verbraucher einsetzt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist ein Erfolg für die Umweltorganisation und eine Niederlage für den Autokonzern, der sich bislang vehement gegen die Illegalität der verbauten Thermofenster gewehrt hatte. 

Die Folgen des Urteils für VW und Verbraucher

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist ein weiterer Rückschlag für Volkswagen im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal. Der Konzern hat bereits Milliardenbeträge für Entschädigungen und Strafzahlungen aufwenden müssen und sieht sich weiterhin mit Klagen und behördlichen Ermittlungen konfrontiert.

Für betroffene Verbraucher bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig eine gewisse Hoffnung auf Entschädigung und Schadensersatz. In vielen Gerichtsverfahren wurde konträr diskutiert, ob die unstreitig verbauten Thermofenster rechtskonform sind oder nicht. Da nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schleswig die Thermofenster illegal sind, können betroffene Verbraucher nun argumentieren, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht den ursprünglichen Zulassungsbedingungen entsprechen und somit ein Mangel am Fahrzeug vorliegt. Verbraucher könnten sich in solchen Fällen auf Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche berufen. Allerdings ist bei Gewährleistungsansprüchen oftmals die Frage der Verjährung relevant und muss zunächst geprüft werden.

Zu beachten ist auch, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig bisher nur für VW-Fahrzeuge gilt. Andere Hersteller könnten sich auf den Standpunkt stellen, dass ihre Vorrichtungen zur Abgasreinigung nicht illegal sind, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was Verbraucher jetzt tun können

Wenn Sie ein betroffenes Dieselfahrzeug besitzen, sollten Sie sich zunächst über die genauen Details des Urteils informieren und prüfen, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls betroffen ist. Auch wenn das Urteil bisher nur für VW-Fahrzeuge gilt, könnte es in Zukunft auch Auswirkungen auf andere Hersteller haben.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrem Fahrzeug die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert, sollten Sie dies von einer unabhängigen Werkstatt überprüfen lassen oder sich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten von einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin in der Dieselabgasproblematik beraten lassen. Falls tatsächlich ein Mangel vorliegt, sollten Sie sich an den Händler (Verkäufer) oder den Hersteller wenden und auf Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche pochen. Auch hierbei empfiehlt sich, die Sach- und Rechtslage sowie etwaige Rechtsansprüche von einem Anwalt oder einer Anwältin vorab prüfen zu lassen. Die rechtliche Situation im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal ist komplex und nicht in allen Fällen bestehen Ansprüche gegen den Verkäufer oder den Hersteller des Fahrzeuges.

Keine Zeit verlieren: Ansprüchen droht die Verjährung!

Wer vermutet, ebenfalls ein Dieselfahrzeug mit einem Thermofenster zu besitzen und Ansprüche gegen den Autoverkäufer oder den Hersteller zu haben, sollte schnell handeln. Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche können in der Regel nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist (regelmäßig drei Jahre) sind Ansprüche verjährt und können auch vor Gericht nicht mehr durchgesetzt werden. Betroffene Verbraucher sollten sich daher möglichst zeitnah um eine Prüfung ihrer Ansprüche kümmern.

Wir setzen uns bundesweit für Verbraucher-rechte ein!

Wir sind seit Jahren praxiserfahrene Anwältinnen und haben bereits unzählige Mandate im Dieselabgasskandal betreut - sowohl in erster Instanz als auch in Berufungsverfahren. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen oder allgemein etwaige Ansprüche prüfen lassen möchten. Wir beraten individuell, transparent und ohne unverständliches Juristendeutsch.  

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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