Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Wie ähnlich dürfen Produkte sein?
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Experten-Autor dieses Themas
Wir kennen sie alle, die unverwechselbaren Logos und Erkennungszeichen diverser Marken, mit denen wir sofort Emotionen verbinden können. Hier ein großes „M“, das bei einigen sofort den Ohrwurm „Ich liebe es“ oder Appetit auf ein schnelles Essen zwischendurch auslöst. Da ein Dreiblatt auf der sportlichen Bekleidung, mit der man sich gleich viel fitter fühlt. Und schließlich die Uhr mit der Krone, die scheinbar nicht nur die Zeit misst, sondern auch Zeitgeschichte schreibt und dem Träger einen ganz besonders hohen Status verleiht.
Mit Marken assoziieren wir gewisse Werte, es werden bestimmte Bereiche in uns angesprochen. Die meisten von uns kaufen emotional ein und nicht, weil diese Käufe wirklich notwendig sind. Auch unsere Identität hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Marken, die wir kaufen. Das alles ist natürlich genau so gewollt. Schließlich setzen sich Marketingabteilungen mit viel Zeit und Aufwand damit auseinander, welchen psychologischen Einfluss Farbe, Form oder Schriftart auf einem Logo auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben. Dem Zufall überlassen wird dabei nichts. Wie ärgerlich ist es dann, wenn einige Hersteller sich dies zunutze machen und einfach ein neues Produkt auf den Markt bringen, das einer bereits bekannten Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Doch wie ähnlich darf eine Marke einer anderen eigentlich sein?
Wann besteht Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts?
Ob von der Gefahr einer Verwechslung zwischen einer bereits bestehenden und einer neuen Marke oder Dienstleistung ausgegangen werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. So spielen der Stellenwert und die Popularität der älteren Marke ebenso eine Rolle wie der Grad der Ähnlichkeit von genutzten Zeichen, Bildern und Wörtern.
Es wird außerdem betrachtet, inwieweit Verbraucher aufgrund der Ähnlichkeit davon ausgehen können, dass es sich bei der älteren und der neuen Marke um den gleichen Hersteller beziehungsweise das gleiche oder ein damit verbundenes Unternehmen handeln könnte. Deshalb kann nur in einem ausführlichen Gerichtsverfahren und unter Betrachtung aller Umstände jedes einzelnen Falls rechtlich bewertet werden, ob in Zukunft in der Gesamtheit der Eigenschaften objektiv die Gefahr einer Verwechslung mit der Marke mit älterem Zeitrang besteht.
Waren oder Dienstleistungen können durch die Nutzung ähnlicher Markenformen verwechselt – gedanklich miteinander in Verbindung gebracht – werden. Der Markenschutz im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als Marke schutzfähige Zeichen (gemäß § 3 MarkenG) sind zum Beispiel:
- Wortmarken: ähnliche Wörter, Zahlen, Buchstaben wie auch Firmennamen
- Bildmarken: ähnliche Bilder oder Logos
- Hörmarken: ähnliche Töne oder Geräusche
- Kennfadenmarken: ähnlich angebrachte besondere farbliche Akzente oder Fäden
- Farbmarken: ähnliche Farben (wie zum Beispiel das Magenta eines Telefonanbieters)
Eine Mischung aus mehreren Markenformen kommt ebenfalls vor. Drei grundsätzliche Merkmale, die in Wechselwirkung zueinander stehen, sollten im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr auf jeden Fall im Hinterkopf bleiben:
- Ähnlichkeit der Waren
- Ähnlichkeit der Zeichen
- Kennzeichnungskraft der Marke (Bekanntheitsgrad)
Zur Entscheidungsfindung ziehen Gerichte drei Arten der Verwechslungsgefahr heran, nämlich:
Unmittelbare Verwechslungsgefahr
Ähnlichkeiten im Klang, zum Beispiel: super – duper, oder Ähnlichkeiten im Schriftbild.
Mittelbare Verwechslungsgefahr
Der Unterschied wird vom Verbraucher dezent wahrgenommen, der Wortstamm ist hier gleich oder wesensgleich.
Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Hier liegen gedankliche Assoziationen vor und die Vermutung nahe, dass die neue Marke unternehmerisch zur ursprünglichen Marke gehört. Das passiert häufig, wenn ältere Unternehmen übernommen werden.
Wie erlangt man Markenschutz?
Wenn all die Investitionen in eine eigene Marke Früchte tragen und sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat, ist es wichtig, das Unternehmen vor Imitationen, Ideendiebstahl und Missbrauch zu schützen. Dies geschieht mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes. Durch die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen sollen Verbraucher einer Marke deren Ursprung eindeutig zuordnen können. Anders als im Urheberrecht –hier entsteht das Recht schon mit Erschaffung des Werkes – muss im Markenrecht die angemeldete Marke in das Register des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen werden. § 4 Markengesetz (MarkenG) besagt:
„Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.“
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie das ausschließliche Recht an der Marke. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand anderes identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen und auf Verpackungen oder Etiketten u. a. benutzen, anbieten oder in Umlauf bringen (§ 14 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen drohen bei fahrlässigen Markenrechtsverletzungen zivilrechtliche, bei vorsätzlichen Verletzungen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§§ 143 ff. MarkenG).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Ein Urteil
Zum Abschluss noch ein anschauliches Beispiel in Form eines Urteils: Es geht um ein Urteil des EuG (Gericht der Europäischen Union), das ein bekanntes französisches Modeunternehmen betrifft (Urteil vom 30.09.2015, Az.: T-364/13). Spätestens seit diesem Jahr, in dem Polohemden nach einigen Jahren plötzlich das Trendteil der Saison 2023 sind, erinnern sich einige vielleicht wieder an die Marke mit dem Krokodil.
Ein Hersteller von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Lederwaren meldete im Jahr 2007 sein Bildzeichen, das einen Kaiman darstellte, auf sämtliche seiner Artikel an. Dabei hatte der Kaiman eine hellblaue Farbe, aber einen ebenfalls gebogenen Schwanz wie das Krokodil der berühmtem Modemarke. Diese stellte sich dem Eintrag sodann auch entgegen – mit Erfolg.
Die Richter in Luxemburg prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken auf Aspekte wie Ähnlichkeiten im Klang, Ähnlichkeiten im Bild und Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit. Es musste eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, inwieweit die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen beiden Marken wahrnehmen und herstellen würde. Klanglich gab es ganz klar keine Ähnlichkeit. Die Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit stuften die Richter schon höher ein, weil die Bestandteile der Bilder beider Marken die gleiche Tierordnung – die der Krokodile – darstellten. In ihrer Gesamteinschätzung gingen die Richter aufgrund des sehr hohen Bekanntheitsgrades der Produkte der französischen Traditionsmarke davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Vor allem, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Abbildungen (Kaiman und Krokodil) in der gleichen Branche annehmen könnte, dass es sich um zwei Unternehmen handle, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
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Rechtstipps zu "Verwechslungsgefahr" | Seite 4
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13.06.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… . Achtung Verwechslungsgefahr! Blockchain Access UK gibt sich als blockchain.com aus? Besondere Vorsicht ist anzuraten, wenn Ihnen nach einem Betrugsvorfall gewisse "Dokumente von der Blockchain …“ Weiterlesen
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31.08.2022 Rechtsanwalt Johannes Richard„… sich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüberstehen. Die bestehende Verwechslungsgefahr sei in der Vergangenheit …“ Weiterlesen
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11.08.2022 Rechtsanwalt Marc Hügel„… , stellte das OLG fest. Die Marke „The North Face“ sei einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt. Zwischen den Zeichen „The North Face“ und „The Dog Face“ bestehe zwar keine Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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05.08.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… etc., irreführende Angaben bezogen auf den Verkaufsanlass und besondere Preisvorteile, Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie der Garantie, Verwechslungsgefahr mit Mitbewerbern hervorrufende …“ Weiterlesen
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04.07.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… eine Zeichenähnlichkeit bestehen . Diese Zeichenähnlichkeit würde in einer Gesamtschau aus Sicht eines Verbraucher s zu einer Verwechslungsgefahr führen. Somit würde der Bekanntheitsschutz der Marke greifen …“ Weiterlesen
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27.06.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… einen Früchtetee (Geschmack Zitrone) mit der Bezeichnung "John Lemon" zum Kauf angeboten zu haben. Diese Bezeichnung für den Tee würde zu einer erheblichen Verwechslungsgefahr mit der Marke "JOHN LENNON …“ Weiterlesen
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20.06.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Riegger„… des Titelschutzes nach dem Markengesetz monopolisiert werden. Es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr sich gegenüberstehender, Geschichte wiedergebender Werke.“ Daraus folgt, dass in Fällen …“ Weiterlesen
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27.06.2022 Jochen Jüngst LL.M.„… oder Dienstleistungen, soweit Verwechslungsgefahr besteht. Nach § 15 Abs. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt …“ Weiterlesen
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23.05.2022 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… Weise das Zeichen „BMW", obwohl die Ware nicht von BMW stamme oder von BMW autorisiert wurde. Somit soll eine Verwechslungsgefahr vorliegen. Zudem soll eine Rufausbeutung/Trittbrettfahrerei vor (§ 14 Abs …“ Weiterlesen
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03.05.2022 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… die Frage, ob die konkrete Bezeichnung überhaupt eine markenmäßige Benutzung des Zeichens Divina darstellt. Überdies ist auch die mögliche Verwechslungsgefahr fraglich. Das Produkt heißt …“ Weiterlesen
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07.04.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Produkte verwendet werden, sofern sog. Verwechslungsgefahr vorliegt. Insbesondere sollte auch geprüft werden, ob eine sog. markenmäßige Nutzung vorliegt …“ Weiterlesen
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29.03.2022 Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)„… , wenn die nachgeahmten Produkte eine Verwechslungsgefahr mit deinen Produkten hervorrufen. Daneben muss dein Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweisen, um dem Nachahmungsschutz nach dem UWG zu unterfallen …“ Weiterlesen
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15.09.2022 Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek„- Fachanwältin: frühzeitige umfassende Markenrecherche minimiert Verwechslungsgefahren und Folgekosten - Marken haben für Unternehmen größte wirtschaftliche Bedeutung. Marken sind aber nur dann …“ Weiterlesen
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17.03.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… wegen "Da Vinci" vor? Zunächst ist zu prüfen, ob vorliegend eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Zu prüfen ist stets, ob Verwechslungsgefahr vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Marke …“ Weiterlesen
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17.03.2022 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… anbieten soll. Diese Produkte sollen Zeichen enthalten, welche mit den geschützten Markenzeichen von H-D U.S.A. LLC. nahezu identisch sind. Bei Käufern der Produkte würde somit eine Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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16.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… muss. In der Folge müsste unter Hinzuziehung der umfangreichen Rechtsprechung geprüft werden, ob durch die Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Verwechslungsgefahr zum Nachteil der Marke „Da VinCi …“ Weiterlesen
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09.02.2022 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… , die das besondere Image und die Wertschätzung der Marke ausnutzt, zum anderen aber besteht Verwechslungsgefahr, da beim Betrachten der Sneakers die naheliegende Möglichkeit besteht, dass man die Ware …“ Weiterlesen
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20.01.2022 Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe„… Berücksichtigung der hierzu umfangreichen Rechtsprechung geprüft werden, ob durch die Verwendung des Begriffs „Vinci“ eine Verwechslungsgefahr zum Nachteil der Marke „Da VinCi“ vorliegt. Eine rechtliche …“ Weiterlesen
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19.01.2022 Rechtsanwalt Robert Gäßler„… oder so ähnlich ist, das Verwechslungsgefahr besteht. Die R&K Smoke Master GmbH ist Inhaberin der Marke "Da Vinci". Das in der Abmahnung streitgegenständliche Produkt beinhaltet den Begriff "Vinci …“ Weiterlesen
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19.01.2022 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… klangliche Verwechslungsgefahr zu den geschützten Marken „FAINA“ bzw. „Faina“ aufweisen. Mit der Abmahnung wurde die Empfängerin aufgefordert, Werbung, Angebot und Vertrieb …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.„… gilt: Je größer die Gefahr ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise a) das neue Zeichen fälschlicherweise für das alte Zeichen halten (= Verwechslungsgefahr im engeren Sinne) oder b) zwar …“ Weiterlesen
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14.01.2022 Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner„… die Bezeichnung gedanklich mit der geschützten Marke in Verbindung bringt (sog. Verwechslungsgefahr) . Auch alternative Schreibweisen wie Reifen-Hotel, Reifenmotel usw. sind vom Markenrecht umfasst. Ob …“ Weiterlesen
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11.01.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… zu einer gleichnamigen Marke (oder Unternehmenskennzeichen oder Namen) kann es von vornherein nicht zu einer - kennzeichenrechtlichen - Verwechslungsgefahr oder - namensrechtlichen …“ Weiterlesen
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15.12.2021 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„Worum geht es? Das Geflecht der UDI Gesellschaften ist nicht nur groß, sondern auch teilweise undurchschaubar und hinsichtlich der Namensbezeichnungen so irritierend, das Verwechslungsgefahren drohen …“ Weiterlesen