Viele Online-Banking-Apps nicht sicher – bei Missbrauch Erstattungsanspruch
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Zahlreiche Online-Banking Apps nach Presseberichten anfällig für Angriffe
31 Apps fürs Online-Banking sollen Forschern zufolge unzureichend geschützt sein. Darunter etwa die Apps der Sparkassen, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Commerzbank, wie Online-Medien aktuell berichten.
So soll es Informatikern der Universität Erlangen-Nürnberg gelungen sein, die Sicherheitssoftware dieser Apps auszuschalten und dadurch Transaktionsvorgänge zu manipulieren.
Wir hatten bereits wiederholt über verschiedenste Angriffe im Online-Banking berichtet:
Medien berichten über massive Angriffe auf das mTAN Verfahren
Die Möglichkeit, Geschädigter im Bereich des Online-Banking zu werden, ist daher – auch bei steigenden Sicherheitsstandards – unverändert gegeben.
Erstattungsanspruch der Kunden
Kommt es dann durch Nichtberechtigte zu solchen, nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen sind diese vom Kreditinstitut an den Kunden zu erstatten bzw. dem Kunden zum Buchungstag wieder gutzuschreiben, § 675u BGB.
Keine Haftung des Kunden bei normaler Fahrlässigkeit
Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt.
Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzungen der konkreten Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaube keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden, BGH NJW 2016, 2024.
Beratung sinnvoll
RA Koch hat daher bereits für zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen die Erstattung gegenüber der Bank erfolgreich durchgesetzt. Häufig gelingt dies bereits außergerichtlich.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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