Virtuelle Follower, reale Probleme: Der rechtliche Kampf gegen Reichweitenschwindel auf Social Media

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Content Creatoren auf Social Media hat die Werbebranche revolutioniert. Dabei nutzen Personen ihre Popularität auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok, um Werbeeinnahmen zu generieren. Diese Popularität wird oft an der Zahl der Follower gemessen, die als Indikator für die Reichweite und den Einfluss des Content Creators dienen. Problematisch wird es, wenn die Followerzahlen nicht die tatsächliche Reichweite widerspiegeln, weil sie durch gekaufte Fake-Profile oder Bots künstlich aufgeblasen wurden. Dies führt zu dem rechtlich brisanten Thema des Reichweitenschwindels.

Täuschung und Irreführung

Das wesentliche rechtliche Problem bei gefälschten Followerzahlen ist die Irreführung von Werbepartnern. Werbepartner zahlen für eine vermeintliche Reichweite, die in Wirklichkeit nicht existiert. Solche Praktiken können unter das Verbot der irreführenden Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen. Gemäß § 5 UWG ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Dienstleistung wie etwa die Reichweite.

Betrug

In gravierenderen Fällen könnte der Reichweitenschwindel sogar den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Nach § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich jemand des Betrugs schuldig, wenn er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bei einem anderen einen Irrtum erregt und ihn dadurch zu einer Vermögensverfügung bewegt, die zu einem Vermögensschaden führt. Die absichtliche Verwendung von Bots und Fake-Profilen, um Werbeeinnahmen zu erhöhen, könnte als Vorspiegelung falscher Tatsachen angesehen werden.

Haftung des Content Creators

Content Creatoren, die wissentlich Fake-Follower nutzen, um höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, können gegenüber den Werbepartnern haftbar gemacht werden. Diese Haftung kann auf Schadensersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen gestützt werden.

Risiken für Werbepartner

Werbepartner tragen das Risiko, für eine nicht existente Reichweite zu zahlen. Um sich abzusichern, sollten Werbepartner vertragliche Garantien hinsichtlich der Authentizität der Follower und der Reichweite einfordern. Zudem kann die Due Diligence vor Vertragsabschluss durch Analyse-Tools zur Überprüfung der Echtheit von Followern verstärkt werden.

Rechtstipp

Der Reichweitenschwindel stellt eine erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Sollte man als Werbepartner feststellen, dass man auf einen Reichweitenschwindel reingefallen ist, sollte man sich immer rechtlichen Rat einholen. Auch im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung sollte man sich bereits rechtlich absichern.

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Foto(s): pixabay

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