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Volle Miete auch bei Sanktion gegen Familienmitglied

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Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt! Auch wenn ein Familienmitglied innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft voll sanktioniert wird und deshalb weder Regelleistung noch Mietanteil erhält, haben die restlichen Familienmitglieder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft dennoch einen Anspruch auf Bewilligung der Gesamtmiete für die Wohnung gegen das Jobcenter, BSG Az.: B 4 AS 67/12 R.

Wenn also ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft sanktioniert worden ist und Sie nicht die volle Miete erhalten, wenden Sie sich unverzüglich an unsere Kanzlei.

Bei rechtlichen Problemen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.


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