Vorauszahlungsbetrug am Telefon durch angebliche Notariate / Lotterievertrag

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Vor einer neuen Masche des Vorauszahlungsbetruges warnt aktuell die Rechtsanwaltskammer Hamm: Angebliche Notariate bestätigen den Opfern ihren hohen Gewinn – und dass sie allerdings zuvor zur Vorauszahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.000 Euro aus einem angeblichen Lotterievertrag verpflichtet seien.

Üblicherweise funktioniert der Vorauszahlungsbetrug so: Bevorzugt ältere Menschen erhalten Anrufe. Sie hätten einen Lotterievertrag abgeschlossen und müssten deswegen einen Geldbetrag auf ein zumeist ausländisches Konto überweisen. Erst danach werde ihnen der bereits erlangte Gewinn ausgezahlt. Das Geld sehen sie später freilich nie!

Die neue Masche ist weitaus perfider: Als sich das Opfer trotz hoher Gewinnversprechung dagegen verwahrte, überhaupt eine so hohe Gebühr aus einem Lotterievertrag zu schulden, wurde ihm mitgeteilt, es könne den Vorgang von einem Notar seines Vertrauens überprüfen lassen. Tatsächlich gab das Opfer dem Anrufer an, welches Notariat ihm persönlich bekannt sei. Eine Stunde später meldete sich eine vermeintliche Rechtsanwältin dieser Sozietät telefonisch. Da die Stimme der Rechtsanwältin dem Geschädigten nur flüchtig aus dem Notariat bekannt war, konnte er diese nicht sicher erkennen. In der Telefonanzeige war jedoch die korrekte Nummer der ihm vertrauten Kanzlei zu lesen.

Die vermeintliche Anwältin bestätigte dem Opfer: Der Lotterievertrag sei wirksam, die Gebühr in Höhe von 5.000 Euro müsse vorab gezahlt werden. Die gute Nachricht sei jedoch, dass danach ein Betrag in Höhe von 80.000 Euro ausgezahlt werde. Auf diese abgebrühte Masche fiel der völlig übertölpelte Geschädigte herein.

Betrugsopfer solcher oder ähnlicher Methoden sollten sich unverzüglich von einem echten (!) Rechtsanwalt beraten lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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