Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung eines Immobilienkredits durch die Bank?

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Worum geht es?

Bei einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung eines Darlehens durch den Darlehensnehmer hat der Darlehensgeber gemäß § 490 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Doch wie sieht es aus, wenn das Darlehen durch die Bank gekündigt wird?

Einen Anspruch auf Zahlung eines begrenzten Verzugszinses hat die Bank dann regelmäßig, aber einen zusätzlichen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Erfüllungsschaden) hat sie nicht. Unerheblich ist dabei, wer die Kündigung verursacht hat. Grund für die Kündigung durch die Bank kann daher auch ein Zahlungsverzug des Darlehensnehmers sein.

Welche Ansprüche hat die Bank?

Banken versuchen, neben dem Verzugszins auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erlangen und sich hierdurch so zu stellen als ob der Vertrag vollständig erfüllt worden wäre.

Ein solcher Anspruch steht Banken jedoch nicht zu. Nach § 490 Abs. 2 BGB steht der Bank nämlich nur ein Anspruch zu, wenn die Kündigung durch den Darlehensnehmer erfolgte. Eine Entscheidung des obersten Zivilgerichts (BGH) liegt dazu noch nicht vor, aber dies nur weil eine solche im Januar 2013 durch die beklagte Bank verhindert wurde. In der mündlichen Verhandlung äußerte das Gericht seine verbraucherfreundliche Rechtsaufsicht, woraufhin die Bank die Klage anerkannte, um ein wegweisendes Urteil zu verhindern (BGH; Anerkenntnisurteil vom 17.01.2013, XI ZR 512/11).

Das BGH teilte hierbei seine Ansicht mit, wonach Banken nicht den Vertragszins, sondern bei Verbraucherdarlehen nur Verzugszinsen von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz und bei Immobiliendarlehen nur 2,5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen können. Keinen Anspruch haben sie hingegen auf die Zahlung eines zusätzlichen Vorfälligkeitsentgelts, solange die Bank dieses nicht als konkreten Schaden nachweisen kann. Die Bank müsste, um einen solchen Schaden konkret darzulegen, tiefe Einblicke in ihre Refinanzierung – bezogen auf den konkreten Vertrag – gestatten, was sie ungern machen wird. Daher wird der Schadensnachweis nur in den allerseltensten Fällen gelingen.

Fazit

Wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung nach einem bankseitig gekündigten Darlehen geleistet haben, so sollten Sie einen möglichen Rückforderungsanspruch prüfen lassen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass ein entsprechender Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers mittlerweile auch seitens des OLG Frankfurt, 17 U 130/14, bestätigt wird.


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