Vorfälligkeitsentschädigung von Commerzbank zurückfordern! BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde ab!
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BGH entscheidet erstmals zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen ab 21.03.2016
Wir hatten bereits mehrfach zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen vermeiden oder zurückfordern" informiert.
Bereits im September 2020 hatten wir über das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt informiert, mit dem die Commerzbank wegen einer fehlerhaften Information über die Berechnung der Vorfälligkeit in ihren Darlehensverträgen ab 21.3.2016 Zurückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt wurde.
Bei einer unzureichenden Information verliert die Bank ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung vollständig, § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Zwischenzeitlich haben das Landgericht Konstanz (für Volks- und Raiffeisenbanken) und das Landgericht Rostock (für Sparkassenverträge) bestätigt, dass auch in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geschuldet ist bzw. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden kann, dazu hier.
Nun hat nach Pressemitteilungen der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zurückgewiesen, so dass das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtskräftig ist.
Betroffene Kunden, die eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Commerzbank bereits bezahlt haben oder aber vor der Zahlung einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung wegen Veräußerung der Immobilie stehen, sollten nun unverzüglich handeln und sich fachanwaltsschaftlichen Rat suchen.
VFE vom Experten prüfen lassen
Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung.
Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.
Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.
Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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