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(Vorläufige)Grundschuldbriefe der adcada GmbH und der ADCADA Immobilien AG PCC

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1. Die Anlageform „adcada.money Hypozins“ der Adcada GmbH hatte hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung (Grundschuldbrief) zu einem Verstoß gegen das Aufsichtsrecht geführt, räumt das Unternehmen in einer Stellungnahme auf seiner Website ein. Betroffen sind angeblich nur Verträge bis Anfang 2019. 

Nach der Grundsatzentscheidung der BaFin gilt das grundschuldbesicherte Darlehen nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes. Somit sind die Grundschulddarlehen die einzige BaFin-prospektfreie Kapitalanlage gem. §1Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz. Das Kreditwesengesetz hat zudem als spezialgesetzliche Regelung Vorrang vor dem Vermögensanlagengesetz und der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Mit der Grundschuldbesicherung liegt also kein Verstoß gegen das KWG und keine Verletzung einer Prospektpflicht vor, wenn u.a. die Teilgrundschuldbriefe Zug-um-Zug an die Anleger abgetreten werden.

Nach Auffassung der BaFin wurden hier bei der Abwicklung der Immobilienanlage formale Fehler gemacht, weil die Briefgrundschulden dieser Darlehen nicht unverzüglich nach Vertragsschluss den Anlegern eingeräumt wurden.

Tatsächlich liegt uns ein Zeichnungsschein einer Anlegerin aus Mai 2019 vor und wurden ihr erst im Oktober 2019 die "endgültigen" Briefgrundschulden übermittelt, was natürlich viel zu spät war. Zudem erfolgten in diesem Falle im Jahr 2020 erneut Unregelmäßigkeiten: Es liegt uns ein Schreiben der adcada GmbH vor vom 13.05.2020, worin sie dieser Anlegerin die Aufstockung ihres Darlehens „adcada.money Hypozins 05-2019“ von € 50.000 auf € 60.000 wegen eines Zahlungseingangs zum 4.05.2020(!) in Höhe von € 10.000 bestätigte, ohne dass dieser Anlegerin bis heute eine erweiternde Abtretung eines Grundschuldbriefes übermittelt wurde


und


gleichwohl es bereits eine BaFin – Verfügung am 16.04.2020 gab:

(…)
16.04.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
(…)

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200416_Adcada.html 


Es darf davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsführung der adcada GmbH lange vor dem 16.04.2020 zur Rechtsauffassung der BaFin gehört wurde. 


2. Kürzlich übergab uns unsere Mandantschaft einen „hypozins safe“ Zeichnungsschein der ADCADA Immobilien AG PCC vom 12.04.2020. Es ist davon auszugehen, dass man mit dem in Deutschland gescheiterten Geschäftsmodell nach Lichtenstein auswich.

Kurios dabei ist der sog. „VORLÄUFIGE GRUNDSCHULDBRIEF ÜBER 11.0000 EURO“, was dem deutschen Recht gänzlich fremd ist. Die behördlichen Ermittlungen werden es zeigen, was genau dahinter steckt bzw. ob jemals beabsichtigt war, den Anlegern tatsächlich Grundschulden einzuräumen und was diese Grundschulden wert gewesen wären.

Fazit
Im Rahmen der ADCADA - Kriminalinsolvenz gibt es anscheinend nichts was es nicht gibt. Einmal mehr zeigt es sich, dass es mit Aktivitäten allein rund um die Insolvenzverfahren nicht getan ist. Bei rechtskräftigen Verstößen gegen Aufsichtsrecht und Strafrecht sind auch Privatpersonen in die Haftung zu nehmen. Für jeden Fall ist eine gesonderte Einschätzung der Erfolgsaussichten gegen wen auch immer vorzunehmen, wenn die Zeit reif dafür ist. Zudem sorgen wir schon jetzt dafür, dass echte Grundschuldgläubiger ihre Absonderungsrechte (§47 Inso) geltend machen.

Erstkontakt kostenfrei aber nicht unverbindlich

Anleger mit oder ohne Grundschuldbriefen liefern wir gern kostenfrei Auskunft zu den Kosten & Erfolgsaussichten. Gleiches gilt für Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderen Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei - kann aber keine Falllösung ersetzen.

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Foto(s): RA Jens Reime


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