Vorsicht Bootlegs! Abmahnung von Sasse und Partner für Pink Floyd Ltd. nach DVD-Angebot im Internet

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Uns liegt eine Abmahnung der Pink Floyd Ltd. durch Sasse und Partner Rechtsanwälte wegen des Angebots der Pink Floyd-DVD „Live Anthology" bei eBay vor. Es handele sich bei der DVD um ein sog. Bootleg, so Sasse und Partner in der Abmahnung. Bootlegs sind meist unlizensierte Mitschnitte von Konzerten, deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht.

Legal gekauft, illegal verkauft

Wie auch in dem uns vorliegenden Fall, sind die Abgemahnten häufig ahnungslos, da sie das angebliche Bootleg ganz normal im Handel erworben haben. Zur Zeit des Kaufes mag dies sogar legal gewesen sein. Aufgrund einer Serie von Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele Bootlegs nachträglich illegal. Viele schlummern in den Regalen ihrer Besitzer. Beim Weiterverkauf, heutzutage meist im Internet, fallen sie dann den Abmahnern auf, die gezielt danach suchen. Zurzeit gibt es eine regelrechte „Abmahnwelle" wegen des Verkaufs von Bootlegs z. B. bei eBay oder in anderen Online-Shops. Gerade Privatverkäufer und Tonträger-Antiquariate laufen Gefahr, abgemahnt zu werden. Dabei handelt es sich häufig um Rechteinhaber wie Phillip Collins Ltd., Gelring Limited, Iron Maiden Holdings Ltd, Master 2000  Inc. oder wie in diesem Fall Pink Floyd Ltd.

Was wollen die Abmahner?

Meist wird als Begründung für die Abmahnung angegeben, die (nunmehr) illegalen Ton- und Bildträger vom Markt haben zu wollen. Schließlich wurden sie nie lizensiert und der Künstler (und seine Plattenfirma etc.) hätten niemals Geld dafür gesehen. Oft mag auch die Angst vor Veröffentlichung von Konzerten in schlechter Qualität eine Rolle spielen. Im konkreten Fall wird durch Rechtsanwälte Sasse und Partner für Pink Floyd Ltd. insbesondere die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 651,80 Euro gefordert.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die meist vorgefertigt anliegende Unterlassungserklärung ohne Beratung durch einen Spezialisten. Bedenken Sie, dass solche Erklärungen potentiell lebenslang gelten und Sie sich, wegen der drohenden Vertragsstrafe, mit einer einziegen Unterschrift ruinieren können - manchmal erst Jahre später. Die Wunsch-Entwürfe der Abmahner sind häufig viel zu weit gefasst und sollten deshalb von einem spezialisierten Fachanwalt überprüft und gegebenenfalls passend für Sie geändert werden. Wir übernehmen das gerne für Sie.

Auch die verlangte Schadensersatzsumme ist meist zu hoch angesetzt. Durch die anwaltliche Hilfe könnten Ihre Kosten erheblich schrumpfen. Wir können für Sie auch prüfen, ob Sie sich überhaupt unterwerfen müssen oder die Abmahnung zurückgewiesen werden kann.

Wir beraten Sie - preiswert, kurzfristig und bundesweit!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

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