Vorsorgevollmacht - was muss ich beachten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Es kann sowohl junge als auch alte Menschen treffen, dass sie beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder einen Schlaganfall so schwer gesundheitlich beeinträchtigt sind, dass sie wichtige Entscheidungen selbst nicht mehr treffen können. Dann ist es wichtig, dies Menschen anzuvertrauen, von denen man sicher ist, dass sie die Entscheidung im Sinne und Interesse des beeinträchtigten Menschen treffen. So kann sich die Frage nach der Durchführung einer lebensnotwendigen Operation stellen oder ein Pflegeheim muss gefunden und eine Pflegestufe und ggf. Sozialhilfe beantragt werden. Für diese Fälle sollten Sie rechtzeitig vorsorgen!

Kann nicht mein Ehepartner für mich die Entscheidungen automatisch treffen?

Nein! Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder der Ehegatte nicht bereits als Betreuer bestellt wurde, darf kein Ehegatte für den anderen Entscheidungen treffen, auch wenn dies allgemein angenommen wird.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine andere volljährige Person bevollmächtigen, einzelne oder alle Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu regeln. Steht diese Vollmacht unter Bedingung, dass sie nur gilt, wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, dann liegt eine sog. Vorsorgevollmacht vor.

Was kann man in der Vorsorgevollmacht regeln?

Es können ganze Aufgabenkreise, wie Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge, enthalten sein, aber auch oder nur einzelne Befugnisse, wie etwa die Wohnungskündigung und -auflösung, wenn man in ein Pflegeheim umziehen muss, oder die Post zu öffnen und zu erledigen.

Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?

Die Vorsorgevollmacht sollte zum Nachweis für den Bevollmächtigten schriftlich erteilt werden – mit Unterschrift und aktuellem Datum. Es können hierzu auch vorgefertigte Formulare verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung voll geschäftsfähig ist, weshalb sich jeder rechtzeitig vor einer Erkrankung, wie etwa Demenz, darum kümmern sollte. Bei Rechtsgeschäften, die beurkundet werden müssen, wie etwa der Immobilienverkauf, oder beglaubigt, wie für die Beantragung eines neuen Ausweises, muss auch die Vollmacht beurkundet bzw. beglaubigt sein. Banken verlangen in der Regel eine besondere Vollmacht, für die sie eigene Formulare bereithalten.

Kann ich die Vorsorgevollmacht auch offiziell registrieren lassen?

Ja! Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie Ihre Vorsorgevollmacht registrieren lassen.

Wird trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt?

Nicht unbedingt. Wenn derjenige, der die Vorsorgevollmacht erhalten hat, sorgfältig und gewissenhaft alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers in dessen Interesse regelt, besteht für die Einschaltung des Betreuungsgerichts kein Anlass. Werden Missstände oder Unregelmäßigkeiten beobachtet, sollte jedoch das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um die Sachlage zu prüfen. Der Vollmachtempfänger muss auch in bestimmten Angelegenheiten, wie etwa lebensbedrohlichen Entscheidungen, eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Was ist der Unterschied zu einer Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung erklärt man, ob man in der Zukunft bestimmten Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, z. B. zur Lebenserhaltung, zustimmt oder diese untersagt. Hier entscheidet der Patient selbst darüber, wenn es ihm noch gut geht. Hat er im Notfall keine Patientenverfügung, sondern nur eine Vorsorgevollmacht, die aber die Gesundheitssorge umfasst, dann muss der Bevollmächtigte für ihn entscheiden.

Denken Sie rechtzeitig daran diese wichtigen Angelegenheiten zu regeln – wir helfen Ihnen gerne dabei!

Rechtsanwältin Dorrit Franze

Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dorrit Franze

Beiträge zum Thema