Vorzeitige Kündigung eines Vertrages mit Madsack Online Service GmbH & Co. KG

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie mit Madsack OnlineService einen Vertrag abgeschlossen? Möchten sie den Vertrag vorzeitig kündigen?

Die Madsack Online Service GmbH & Co. KG bietet sogenannte „Internet-System-Verträge“ an. Das sind Werkverträge in denen es um das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten geht. Die Preise variieren je nach Umfang der vereinbarten Leistung. Diese Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmen und soll ihnen eine Internetpräsenz ermöglichen.

In dem konkreten Fall schließt unser Mandant einen Vertrag ab zur Erstellung eines Internetauftrittes. Das Madsack Online Service bietet dafür einen bestimmten Leistungsumfang an. Zunächst soll eine Website erstellt werden. Desweiteren verpflichtet sich Madsack Online Service zur Gewährleitung von weiteren Leistungen wie der Suchmaschinenoptimierung, Bannerwerbung und weiteres. Die Zahlweise läuft monatlich im Voraus und es wurden zudem einmalige Anschlusskosten vereinbart. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird die Website laut der Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen eingerichtet.

Was ist nun problematisch an diesen Verträgen der Madsack Online Service GmbH & Co. KG?

Das Vertragsformular erscheint zunächst sehr simpel, was für einen juristischen Laien möglicherweise sehr ansprechend ist. Jedoch werden die Vertragsinformationen sehr knappgehalten, oder es wird auf die AGB verwiesen. Dazu zählt auch die Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Diese wird als „achtundvierzig“ ausgeschrieben, was zu einem Überlesen der Information führen kann.

Demnach sind den Vertragspartnern bei Abschluss des Vertrages die Ausmaße oft nicht klar. Die Gesamtkosten können über die gesamte Laufzeit in einen 5-stelligen Betrag laufen, was ebenfalls nicht bewusst ist. Durch die bloße Angabe der monatlichen Kosten wird oft nicht bewusst vor Augen gehalten welche Summe nach Ablauf von vier Jahren anfällt.

Nach dieser erlangten Kenntnis wollen die Mandanten dann den Vertrag vorzeitig kündigen. Persönliche Schreiben an Madsack Online Service werden oft abgelehnt. Dies geschieht mit dem Verweis auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages, der schließlich zugestimmt wurde. Einer Kündigung würde nur zum Ende der Vertragslaufzeit akzeptiert werden.

Gibt es nun eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung der Verträge mit Madsack Online Service GmbH & Co. KG. Da diese Art von Verträgen in einem gewerblichen Rahmen abgeschlossen werden, ist ein Widerrufsrecht nicht gegeben. Für Unternehmen ist kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen.

Bei einer ordentlichen Kündigung, die jederzeit ausgesprochen werden kann, bleibt die Vertragslaufzeit bestehen. Daher muss auch bei einer ordentlichen Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden. Diese Möglichkeit erweist sich als nicht zielführend.

Die Alternative der außerordentlichen Kündigung oder auch fristlosen Kündigung ist möglich. Es gilt zu unterscheiden, ob aus einem wichtigen Grund oder ohne wichtigen Grund außerordentlich gekündigt wird. Schließlich folgt mit der Differenzierung unterschiedliche Rechtsfolgen.  Bei einer außerordentlichen Kündigung muss eine Vielzahl rechtlicher Details beachtet werden. Bei einem eigenen Versuch fristlos zu kündigen unterlaufen dem juristischen Laien oftmals Fehler, die ein weiteres Vorgehen erschweren. Daher ist es empfehlenswert sich anwaltlich beraten zu lassen, um erfolgreich eine außerordentliche Kündigung zu erwirken.

Sollten Sie bei der Beendigung Ihres Vertrages mit der Madsack Online Service GmbH & Co. KG fachanwaltliche Kenntnisse zur Unterstützung gebrauchen, dann melden Sie sich bei uns! Durch unsere langjährige Erfahrung mit derartigen Verträgen können wir Ihnen mit Ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Bitte in der Nachricht dann auch nochmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema