VW Abgasskandal Dammbruch Urteil beim EA 288 Motor des Audi Q3 2.0I Diesel

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Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss Aktenzeichen I -29 U58 / 22 das Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt und die Berufung von VW zurückgewiesen. Somit wurde das Urteil des Landgerichts Bielefeld Az. 9 O253 / 21 rechtskräftig.


Es handelt sich hierbei um eine von der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführte  Klage, betreffend einem Audi Q32.0 TDI der als Gebrauchtfahrzeug gekauft wurde. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Beklagten vom Typ EA288 ausgestattet.


Für das vorhandene Fahrzeug gab es weder einen verpflichtenden, noch einen freiwilligen Rückruf. Dies ist aber auch nicht notwendig, da der Schadensersatz auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gewährt werden muss. Der EA288 Motor ist der Nachfolge Motor des EA 189 Motor, mit dem der Abgasskandal ins Rollen kam.


Vom VW-Konzern wurde unstreitig gestellt, dass in dem Fahrzeug eine Software installiert ist, die mittels einer sogenannten Fahrkurvenerkennung, die vor Konditionierung für die Messung auf dem Rollenprüfstand im NEFZ und die Messung im NEFZ erkannte und die Umschaltung der Rohemissionsbedatung in Abhängigkeit von der zurückgelegten Fahrstrecke auslöste, bis die SCR Arbeitstemperatur und OBD Schwellenwerte erreicht waren.

Richtigerweise verurteilte deshalb das Gericht den VW-Konzern zu einem Schadensersatz i.H.v. 25.251,17 € .Dies nachdem der VW-Konzern gemäß § 826 BGB den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat.

Dies deshalb, da dem Kläger verschwiegen wurde, das eine unerlaubte Motorsteuerungssoftware in dem Fahrzeug eingebaut war. Der VW-Konzern selbst räumte ein, dass das streitgegenständliche Fahrzeug zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kläger im Jahr 2016 mit einer Fahrkurvenerkennung ausgestattet war.

Man hatte versucht diese Software durch ein Software Update im November 2018 zu entfernen. Trotz alledem bleibt das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet. VW gibt zu, dass die Abgasrückführungsrate im Abgastest bis zum Erreichen der für die optimalen Funktionsfähigkeit des SCR Katalysator erforderliche Betriebs Temperatur von etwa 200° anders, als im normalen Straßenverkehr in Abhängigkeit von der zurückgelegten Fahrtstrecke gesteuert wurde.

Auf diese Weise wurde das Emissionsverhalten des Fahrzeugs, unabhängig von der Frage, ob dies für die Einhaltung der Emissionswert erheblich war oder nicht für den Abgastest optimiert. Weiterhin gibt der VW kann Konzern zu, dass die vorstehend beschriebene Applikationen mit der so genannten Akustik Funktion inklusive Fahrtkurve in allen Steuergeräten der Firmen… seit Einführung der CR Technologie ab 2007 in den Volkswagen Dieselaggregaten der Baureihe EA 189 und EA288 enthalten sind.

Aus diesem Grunde wurde der VW-Konzern zu Recht verurteilt. Das Gericht nahm eine durchschnittliche Laufzeit des Motorentyps mit 300.000 km an.


Es ist wohl klar, das nicht nur der VW-Konzern sondern auch Mercedes, Fiat,BMW, Opel, Porsche und Audi sowie viele andere Autohersteller, trotz Hinweise der Firma Bosch, das die von ihr entwickelten Softwarepakete wohl illegal sein dürften , sich wissentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt haben und diese illegalen Abschaltvorrichtungen nicht nur bestellt, sondern auch verbaut haben. 

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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